Kooperationsrat beschließt Konzentrationszonen für Wirtschaft

Gutachten soll größeren Abstand zu Wohnsiedlungen klären

Als mögliche Standorte für Windenergieanlagen werden im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes zwölf sogenannte Konzentrationszonen dargestellt. Das hat der Kooperationsrat in seiner Sitzung am Freitag (24.01.) beschlossen. Die Zonen machen zusammen rund 317 ha der insgesamt 41.100 ha des Regionalverbandsgebietes aus. Sie sind das Ergebnis eines rund zweijährigen transparenten und umfangreichen Verfahrens mit der Beteiligung vieler Behörden sowie der Bürgerinnen und Bürger.

Nach den Worten von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo bedeute dies jedoch nicht automatisch, dass innerhalb dieser Zonen auch tatsächlich Windräder gebaut werden. Die Planung lege nur fest, dass außerhalb dieser Zonen definitiv keine gebaut werden dürfen. „Wir haben durch den Flächennutzungsplan nun zwei Dinge sichergestellt. Erstens wird kein Windrad zukünftig näher als 650 Meter an eine Wohnsiedlung herangebaut werden. Zweitens können ab sofort aber auch mögliche Investoren mit den Planungen für Anlagen innerhalb der Konzentrationszonen beginnen.“ Diese dürften dann aber erst nach einer gesondert erteilten Baugenehmigung  wirklich gebaut werden. Dabei werde dezidiert geprüft, ob etwa der Schallschutz eingehalten wird oder das Vorhaben mit naturschutzrelevanten Belangen kollidiert.

Auch für die in der Vergangenheit lebhaft diskutierte Frage nach den Mindestabständen möglicher Windräder zu Siedlungen hat sich nach den Worten Gillos eine gute Lösung gefunden: So hat der Kooperationsrat in einem zweiten Beschluss die Regionalverbandsverwaltung mit der Einholung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Dieses soll prüfen, ob bei einer Erweiterung des zuvor beschlossenen Mindestabstands von 650 m auf 800 m der Windkraft immer noch substanziell Raum gegeben wird. Das sei eine Grundbedingung, damit der Flächennutzungsplan auch vor Gericht Bestand hat.

Stellt sich ein Abstand von 800 Metern als rechtlich unzulässig heraus, bleibt es beim heute beschlossenen Abstand von 650 Metern. Wird ein Abstand von 800 Metern als möglich erachtet, würde ein erneutes Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes eingeleitet und die Stadt- und Gemeinderäte im Regionalverband könnten wieder darüber abstimmen. Bis diese Frage geklärt ist, können keine Windkraftanlagen genehmigt werden, die näher als 800 m an die bebaute Ortslage heranreichen.

Peter Gillo betonte abschließend noch einmal: „Was wir nicht machen dürfen, ist eine sogenannte Verhinderungsplanung. Wenn wir der Windkraft keinen substanziellen Raum zur Verfügung stellen, wird der Flächennutzungsplan vor Gericht keinen Bestand haben und wir hätten eine Situation, in der wir gegen einen Wildwuchs von Windrädern nichts mehr machen könnten. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir heute die Einrichtung der Konzentrationszonen beschlossen haben.“