Kinderbetreuung

Für Kinder ab einem Jahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Bei den Betreuungsplätzen unterscheidet man zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (also der Betreuung durch Tagesmutter oder Tagesvater). Die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege hält alle Informationen und Formulare zur Kindertagespflege für Sie bereit. Der Regionalverband Saarbrücken hat zudem den Kita-Planer freigeschaltet. Dort finden Sie alle Kindertageseinrichtungen mit ihren jeweiligen Angeboten. In Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe bietet der Regionalverband zudem an verschiedenen Standorten in der Landeshauptstadt Saarbrücken und in der Stadt Völklingen verschiedene frühkindliche Brückenangebote an.

Für die Kinderbetreuung sind Elternbeiträge zu zahlen. Diese sind je nach Einrichtung unterschiedlich hoch. Bei geringem Einkommen der Eltern kann der Elternbeitrag für Kinderbetreuung vom Jugendamt übernommen werden. Besucht Ihr Kind eine Einrichtung und nimmt am Mittagessen teil, kann das Essensgeld bis auf einen Eigenanteil übernommen werden. Der Eigenanteil beträgt pro Essen einen Euro.