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Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung und Lenkung des fließenden und ruhenden Verkehrs. Hierzu zählen Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Markierungen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch für Straßenbaustellen ergehen auf Antrag der bauausführenden Unternehmen entsprechende Anordnungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen und dem Aufbringen von Markierungen. Die Straßenverkehrsbehörde erteilt außerdem Erlaubnisse für den Schwer- und Großraumverkehr, für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Lichterfahrten) sowie verschiedene Ausnahmegenehmigungen, darunter die Bewilligung von Parkerleichterung für Schwerbehinderte.
Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt Völklingen über eigenständige Straßenverkehrsbehörden verfügen. Zu Anträgen auf diesem Gebiet wenden Sie sich bitte an die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Saarbrücken oder der Stadt Völklingen.
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