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Ombudsstelle
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Wenn Sie Beschwerden oder Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Hilfeleistung des Sozialamtes haben, können Sie sich an die Vermittlungsstelle (Ombudsstelle) wenden.
Hilfeleistungen des Sozialamtes sind zum Beispiel:
- Grundsicherung
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- weitere spezielle Hilfen (Heizkosten, Nebenkosten, Schwerbehinderung, Beerdigungskosten, Heimkosten, Hilfe im Haushalt, Mehrbedarfe, alles was mit einem Umzug zu tun hat)
Wie kann Ihnen die Ombudsstelle helfen?
Die Vermittlungsstelle hilft bei auftretenden Streitig- und Schwierigkeiten. Die Mitarbeiterin der Vermittlungsstelle kann Ihnen den Ablauf im Sozialamt und Entscheidungen erklären. Somit können Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden.
Ihre Eingaben können Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich an die Vermittlungsstelle richten. Die Mitarbeiterin der Vermittlungsstelle entscheidet, ob sie die Beschwerde annimmt und bearbeitet. Zusätzlich kann sie Auskünfte bei Ihnen und den Mitarbeitern einholen und Belege anfordern.
Am Ende steht ein Ergebnis mit oder ohne Empfehlung. Der Einigungsvorschlag (Schlichtungsvorschlag) wird schriftlich mitgeteilt.
Warum die Vermittlungsstelle eine Beschwerde nicht annehmen kann, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Vermittlungsstelle darf nicht tätig werden, wenn der Beschwerdevorgang bereits dem Gericht vorliegt.
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