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Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
Was ist die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes?
Jeder Mensch kann durch Unfall, schwere Krankheit oder eine Alterserkrankung von heute auf morgen in die Situation kommen, dass es
- ihm selbst und
- der in seinem Haushalt lebenden Personen
nicht möglich ist, den Haushalt zu führen und er dabei Unterstützung braucht.
Wovon hängt die Zahlung der Hilfe ab?
Die Höhe der Hilfe hängt ab vom:
- persönlichen Bedarf
- Einkommen
- Vermögen
Wie kann ich die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes beantragen?
Hierzu müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Dieser muss
- vollständig
- wahrheitsgemäß ausgefüllt
- von Ihnen selbst unterschrieben und
- verschickt oder
- abgegeben werden
Den Antrag finden Sie hier auf unserer Internetseite
Die Adresse lautet:
Sozialamt Regionalverband Saarbrücken
Europaallee 11
66113 Saarbrücken
Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich ist.
Sie können den Antrag sowie die Unterlagen im Sozialamt oder auch in der Sprechstunde des Mobilen Beratungsdienstes in den Räumen der Städte- und Gemeindeverwaltungen ihres Wohnortes abgeben
Ab wann wird die Hilfe gezahlt?
Sobald die hilfebedürftige Person selbst einen Antrag stellt. Aber auch ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Nachbar, Verwandter oder eine andere Person das Sozialamt auf die Hilfebedürftigkeit einer Person hinweist.
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