Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wir möchten dabei unterstützen, allen Kindern und Jugendlichen gute Entwicklungschancen zu ermöglichen. Aus diesem Grund informieren wir Sie über die unterschiedlichen Themen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Diese sind:

  • Persönlicher Schulbedarf
  • Ein- oder mehrtägige Kita- und Schulausflüge
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe

Antragstellung

In der Regel erhalten die Eltern als erziehungsberechtigte Personen die Förderung für ihre Kinder. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

Informationen und Formulare

Für den Bereich Mittagessen in Schule und Vorschule erhalten Sie alle Informationen und Formulare beim Jugendamt. Für alle anderen Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe wenden Sie sich an das Sozialamt, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe (SGBXII) erhalten.

Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter.

Wichtig! Die Leistung verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für Bildung und Teilhabe ist ein neuer Antrag erforderlich. Ein Folgeantrag wird Ihnen nicht zugesandt.

Persönlicher Schulbedarf bei Lernförderung

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie zum Beispiel Ranzen, Sportbekleidung, Schreib-, Rechen und Zeichenmaterial, erhalten Schülerinnen und Schüler jedes Jahr

  • 116 Euro zum 1. August und 
  • 58 Euro zum 1. Februar

In Zweifelsfällen, zum Beispiel im Jahr der Einschulung oder bei Schülerinnen und Schülern, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, bitten wir Sie eine Schulbescheinigung vorzulegen.

Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge und mehrtägige Schulfahrten

Übernommen werden die Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Schulfahrten, allerdings ohne Taschengeld. Voraussetzung ist, dass es sich um eine von der Schule organisierte Fahrt handelt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Schule nachzuweisen.

Das Gleiche gilt für Ausflüge von Kindertageseinrichtungen. Die Leistungen werden auf Vorlage der Bescheinigung erbracht und direkt mit der Schule oder Einrichtung abgerechnet.

Schülerbeförderung

Viele Schülerinnen und Schüler können eine weiterführende Schule nur besuchen, wenn sie mit dem Bus oder der Bahn fahren.

Die Kosten für die Schülerbeförderung können übernommen werden, wenn der kürzeste tägliche Weg zur nächstgelegenen Schule (des jeweiligen Bildungsgangs) und der Weg zurück mehr als vier Kilometer beträgt. In diesem Fall werden die Kosten komplett übernommen.

Beim Besuch einer Grund- oder Förderschule können die Kosten nach dem Saarländischen Schülerbeförderungsgesetz übernommen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Schulverwaltungsamt. Wenn die Landeshauptstadt Saarbrücken Schulträger ist, dann ist das Amt für Kinder und Bildung, Dudweiler Str. 41, 66111 Saarbrücken zuständig.

Die Anträge nach dem Schülerbeförderungsgesetz können Sie auch in der jeweiligen Schule erhalten.

Lernförderung | Sprachförderung

Für Schülerinnen und Schüler wird eine ergänzende Nachhilfe bezahlt, um das Versetzung in die nächste Klassenstufe (Lernziel) zu erreichen.

Dabei darf die Ursache nicht selbstverschuldet sein, wie zum Beispiel durch unentschuldigtes Fehlen. Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht und direkt mit der Nachhilfeeinrichtung (Leistungsanbieter) abgerechnet.

Bevor ergänzende Nachhilfe bezahlt wird, ist zuerst auf schulische Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel Förderunterricht, zurückzugreifen. In Einzelfällen kann auch eine Hilfestellung wie beispielsweise der Besuch der freiwilligen Ganztagsschule geeignet sein, um die Probleme mit dem Lernen zu beheben.

Bitte reichen Sie das von der Schule ausgefüllte Formular"Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lern-/Sprachförderung" mit dem Antrag und dem letzten Schulzeugnis ein.

Den Antrag finden Sie hier.

Mittagsverpflegung

Für Schülerinnen und Schüler, denen eine gemeinsame Mittagsverpflegung an der Schule angeboten wird, werden die Kosten für die Mittagsverpflegung übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Anbieter.

Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Anträge für gemeinschaftliches Mittagsessen in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder den Elternbeitrag können Sie beim Jugendamt des Regionalverbandes, Wirtschaftliche Jugendhilfe, stellen.

Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe

Jedes leistungsberechtigte Kind erhält, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, pro Monat entweder für sportliche, kulturelle oder andere Freizeitaktivitäten (z.B. Beiträge für den Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeitangebote) einen Zuschuss von maximal 15 Euro.

Die Ansprüche können gesammelt und für eine oder mehrere Aktivitäten eingesetzt werden (zum Beispiel für eine Ferienfreizeit).

Wenn Sie zur Teilnahme dieser Freizeitangebote besondere Ausstattungen brauchen (z.B. Sportbekleidung), kann diese im Einzelfall im notwendigen Umfang erstattet werden.

Für Familien, die nicht genug Geld haben besteht zusätzlich (über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket hinaus) auch die Möglichkeit, für Freizeitmaßnahmen des Jugendamts oder freier Träger einen Antrag auf Übernahme bzw. Bezuschussung des Teilnahmebeitrages zu stellen. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Seite zu Ferien-Angeboten des Jugendamtes.