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Beistandschaft
Das ist eine kostenfreie Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt.
Im Rahmen einer Beistandschaft kann das Jugendamt ein Kind auch rechtlich bei der Feststellung der Vaterschaft und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vor Gericht vertreten.
Den schriftlichen Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann der Elternteil stellen, der das alleinige Sorgerecht für das Kind hat.
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht kann das der Elternteil, bei dem das Kind wohnt veranlassen. Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland befindet.
Im Rahmen der Beistandschaft beraten und unterstützen wir Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft zum Kind. Dies beinhaltet auch die Vertretung vor Gericht, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Weiterhin vertreten wir das Kind gegenüber dem getrennt lebenden Elternteil bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, notfalls auch vor Gericht.
Wir beurkunden kostenfrei.
Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts.
Bitte beachten Sie die Gesetzgebung zum Unterhaltsvorschuss.
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