Anmeldung weiterführende Schulen

Bekanntmachung der Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien des Regionalverbands Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2024/2025:

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien werden in der Zeit von Mittwoch, den 21.02.2024 bis Dienstag, den 27.02.2024, zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen. Zusätzliche Anmeldezeiten können die Eltern bei der jeweiligen Schule erfragen.

Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule; diese kann telefonisch und/oder online erfolgen. Nähere Informationen sind in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Schule zu entnehmen. Aufgrund des notwendigen Informationsaustauschs und der Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses ist die Anmeldung vor Ort erforderlich. Hierbei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu beachten.

Für die Klassenstufe 5 des Schuljahres 2024/2025 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können grundsätzlich nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2023/24 die Klassenstufe 4 der Grundschule besuchen.

Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen wird, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
- entweder
- ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Wichtig:
Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 23.08.2024 nachgereicht werden.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung ihre Wünsche bezüglich der Sprachfolge mitzuteilen.

Informationen zu der jeweiligen Schule, wie z. B. Schulprofil, Sprachenfolge und Öffnungszeiten, finden Sie in der Broschüre „Welche Schule für mein Kind“ auf dem saarländischen Bildungsserver, in der Broschüre Schulwegweiser auf der Homepage des Regionalverband Saarbrücken sowie der Homepage der jeweiligen Schule.