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Interkommunale Zentren- und Einzelhandelsuntersuchung
Mit der Zentren- und Einzelhandelsuntersuchung wurde ein erster Grundstein zur weiteren Entwicklung des Einzelhandels in den Städten und Gemeinden des Regionalverbandes auf Basis gemeinsam formulierter Ziele gelegt.
Ausgangslage
Der Einzelhandel ist ein Bereich, welcher direkten Einfluss auf die Versorgungsstrukturen der Bevölkerung, die Stadtgestalt oder aber die Verkehrsflüsse in einem Raum entfaltet. Um funktionsfähige lokale und regionale Versorgungsstrukturen zu erhalten ist daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Einzelhandelsstandorten, Angebotsstrukturen und Einzugsbereichen anzustreben, wobei immer auch Einzelhandelstrends oder die Folgen des demografischen Wandels zu berücksichtigen sind.
Der Regionalverband Saarbrücken als Träger der übergeordneten, vorbereitenden Bauleitplanung hat durch diese Untersuchung für sich und seine verbandsangehörigen Städte und Gemeinden eine Informations- und Abstimmungslücke im Bereich Nahversorgung/Einzelhandel geschlossen.
Die Einzelhandelsuntersuchung umfasst die Städte und Gemeinden Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Sulzbach / Saar, Riegelsberg, Quierschied, Püttlingen und Völklingen. Die Landeshauptstadt Saarbücken hatte im März 2014 bereits ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept in Auftrag gegeben, dem auch eine entsprechende gutachterliche Untersuchung zugrunde liegt. Die Ergebnisse des beschlossenen Konzeptes der Landeshauptstadt wurden nachrichtlich mit in die interkommunale Betrachtung für den gesamten Planungsverband übernommen.
Ziel und Aufgabe der Untersuchung
Prognosen über zukünftige Entwicklungen im Einzelhandel, was die Verkaufsfläche, Sortimentszusammensetzung und das erforderliche Kaufkraftaufkommen betrifft, lagen bislang für unterschiedliche Betriebsarten und Betriebsgrößen in Nahversorgung und Einzelhandel insbesondere für den Verdichtungsraum nicht vor. Konkurrierende oder Doppelausstattungen von Zentren in unmittelbaren überörtlichen Nachbarschaftslagen waren daher nicht einzuschätzen, sollen in Zukunft aber auf einheitlicher Grundlage frühzeitig erkannt und beurteilt werden.
Die Untersuchung vereinheitlicht die Planungsgrundlagen und schafft zusammen mit der Analyse im Rahmen des Konzeptes der Landeshauptstadt eine gesamthafte Datenbasis für den Ballungsraum. Sie dient damit künftig als fachliche Beurteilungsgrundlage für die bauleitplanerische Bewertung von Einzelhandelsansiedlungen auf Ebene der Flächennutzungsplanung. Darüber hinaus könnten die Ergebnisse der Untersuchung von den Städten und Gemeinden für die Weiterentwicklung rein kommunaler Einzelhandelskonzepte i.S.d. §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB herangezogen werden.
Sie zeigt angemessene Entwicklungspotentiale auf, gibt Steuerungsempfehlung für eine abgestimmte Einzelhandelsentwicklung und ruft die Städte und Gemeinden dazu auf sich vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbdrucks und der mehr und mehr begrenzten Entwicklungsspielräume gemeinsam für die Zukunft aufzustellen.
Das Ziel der einheitlichen Anforderungen bei geplanten Neuansiedlungen von Einzelhandelsvorhaben für alle Städte und Gemeinden schafft Planungssicherheit für Investoren und verhindert Ansiedlungswettbewerbe zu Lasten der Einzelhändler und der gewachsenen Stadt- und Ortszentren.
Der Kooperationsrat hat die nachstehende Kurzfassung der Interkommunalen Zentren- und Einzelhandelsuntersuchung für den Regionalverband Saarbrücken im Rahmen seiner Sitzung am 30. Juni 2017 per Beschluss zur Kenntnis genommen. Zudem hat er in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt einen Vorschlag zur Interkommunalen Steuerung der Zentren- und Einzelhandelsentwicklung im Planungsverband zu erarbeiten und diesen dem Kooperationsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Damit wurde ein erster offizieller Grundstein zur weiteren Entwicklung des Einzelhandels in den Städten und Gemeinden des Regionalverbandes auf Basis gemeinsam formulierter Ziele gelegt, welcher zugleich die gemeinsame Positionierung der Region nach außen stärkt.
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