Waffenrecht
Das Waffenrecht in Deutschland unterwirft den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition grundsätzlich einer Erlaubnispflicht.
Die Jagd- und Waffenbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken ist zuständig für jagd- und waffenrechtliche Angelegenheiten in den Städten Friedrichsthal, Püttlingen, Sulzbach und Völklingen sowie den Gemeinden Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg, hierzu gehören u. a. die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse und die Ausstellung von Jagdscheinen.
Im Rahmen ihrer Bürgerdienstleistungen hält die Landeshauptstadt Saarbrücken eine eigene Jagd- und Waffenbehörde vor.
back-to-top