- » Seite vorlesen
- » Seite drucken
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Mit der alternden Bevölkerung hat auch die Pflegebedürftigkeit in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Menschen, bei denen Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, können sich meist nicht mehr vollständig selbst versorgen; sie benötigen Hilfeleistungen von anderen Menschen. Die pflegerische Versorgung pflegebedürftiger Menschen kann vollstationär in Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder teilstationär im Rahmen von Tages- oder Nachtpflege erbracht werden. Wenn Pflegebedürftige noch in der eigenen Häuslichkeit wohnen, wird die Versorgung vielfach von den Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen, die bei Bedarf ambulante Pflegedienste hinzuziehen. Die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger zuhause ist vielen Menschen ein sehr wichtiges Anliegen. Schließlich wünschen sich die meisten Menschen, bis ins hohe Alter in der gewohnten Umgebung des eigenen Hauses bzw. der eigenen Wohnung bleiben zu können.
Eine wichtige Hilfe und Unterstützung für Angehörige und Betroffene bieten hier die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a ff. SGB XI (Pflegeversicherung). Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Betreuungsangebote, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf (bspw. Demenzerkrankte) an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Dies sind zum Beispiel Einzelbetreuung zu Hause, Betreuung in einer Gruppe, Alltagsbegleitung, Pflegebegleitung, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen etc. Die Angebote erbringen keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung des Alltages im Umfeld von Pflege.
Leistungen der Nachbarschaftshilfe
Da die Nachfrage gerade im hauswirtschaftlichen Bereich die Anzahl der Angebote übersteigt, wurde im Jahr 2020 die Vereinfachung des Zugriffs auf den Entlastungsbeitrag für Pflegebedürftige beschlossen.
Pflegebedürftige Personen können sich an die Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe wenden und die Zuweisung einer Nachbarschaftshelferin oder eines Nachbarschaftshelfers zu beantragen, welche/r vorab benannt werden muss. Nach der Antragstellung prüft die Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe, ob eine Registrierung möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Registrierungsstelle des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?
Die Kosten für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Pflegebedürftige bis zu 125 Euro monatlich mit ihrer Pflegekasse abrechnen. Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftige von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, die in der Häuslichkeit gepflegt werden.
Wichtig ist, dass nur Kosten für Dienstleistungen zugelassener und anerkannter Anbieter von der Pflegekasse erstattet werden. Außerdem müssen die Belege/ Rechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vorgelegt werden, dies gilt in der Regel auch als Antragstellung zur Übernahme dieser Kosten.
Ausführliche Informationen zu Pflegeheimen, Pflegediensten und Diensten zur Unterstützung im Alltag bietet Ihnen Pflegelotsen oder der Pflegenavigator auf der Homepage der AOK.
Für alle Fragen rund um die Organisation der Pflege gibt es im Regionalverband Saarbrücken drei Pflegestützpunkte. Eine Übersicht über alle Pflegestützpunkte im Saarland finden Sie unter https://www.psp-saar.net.
Dort helfen Pflegeberaterinnen und -berater Betroffenen in rechtlichen (Beispiel) sowie praktischen Fragen und informieren über Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Beratung erfolgt in einem persönlichen Gespräch, ist trägerunabhängig und kostenlos.
Wie kann ich ein Angebot zur Unterstützung im Alltag begründen?
Für jede Anbieterart gelten eigene Anerkennungsvoraussetzungen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt die zuständige Anerkennungsbehörde die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag, die den Anbieter dazu berechtigt, seine erbrachten Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen. Wer eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag erhalten möchte, richtet seinen Antrag auf Anerkennung schriftlich an die zuständige Anerkennungsbehörde, hier für im Regionalverband Saarbrücken ansässige Anbieter an das
Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken
Stengelstraße 10-12
66117 Saarbrücken
Hinweis zur möglichen Förderung von Anbietern mit ehrenamtlichen Kräften
Anbieter, die im Wesentlichen mit ehrenamtlichen Kräften arbeiten, können für den Aufbau, die Organisation und Aufrechterhaltung ihrer Angebote Fördermittel erhalten, die zu gleichen Teilen vom Land und den Verbänden der Pflegekassen gewährt werden. Auch die Anträge auf die Gewährung dieser Förderung sind an das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken (s. oben) zu richten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag bereits anerkannt ist
Hier erhalten Sie die Anerkennungs- und Förderrichtlinien von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe im Regionalverband Saarbrücken.
back-to-top