Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Lauterbach, „Nahversorgung Lauterbach“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan in folgenden, unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 19.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Dienststellen der Regionalverbandsverwaltung in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen sind und in dieser Zeit kein Zugang für Publikumsverkehr möglich ist.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.

Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.

Anlass und Ziele der Planung

Der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen hat am 27. Juni 2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan XI/36 „Lebensmittelmarkt Lauterbach“ beschlossen und mit Schreiben vom 10. Juli 2024 die Änderung des Flächennutzungsplans in dem Stadtteil Lauterbach für den Bereich „Nahversorgung Lauterbach“ beantragt.

Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht die Beauftragung des Kooperationsrates zur Änderung des Flächennutzungsplanes von der aktuellen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ mit der Kennzeichnung „Fläche für Maßnahmen zur umweltverträglichen Landbewirtschaftung“ bzw. „Wohnbaufläche“ zu „Sonderbaufläche Nahversorgung“ einher. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst insgesamt knapp 1 ha.

Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden, um die schwach ausgeprägte Nahversorgungsstruktur an zentralörtlicher Stelle im Stadtteil Lauterbach der Mittelstadt Völklingen zu stärken. Der beabsichtigte Bau eines Lebensmittelvollsortimenters (maximale Verkaufsfläche 1.400m²) liegt innerhalb des in der interkommunalen Zentren- und Einzelhandelsuntersuchung für den Regionalverband Saarbrücken ausgewiesenen Nahversorgungsbereichs Lauterbachs.

Verfahrensziel

„Sonderbaufläche Nahversorgung“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“, „Flächen für Maßnahmen zur umweltverträglichen Landbewirtschaftung“ bzw. „Wohnbaufläche“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Lebensmittelmarkt Lauterbach“ der Mittelstadt Völklingen durch Auslegung im Zeitraum vom 07. August 2024 bis einschließlich 30. August 2023 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 29. Juli 2024 ortsüblich bekannt gemacht. Darüber hinaus fand am 27.08.2024 eine Informationsveranstaltung statt.

Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 06. Dezember 2024 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 19. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlage„Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst, Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeit), Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen und Straßen, Marktstammdatenregister sowie landesplanerische Ziele (Vorranggebiet für Grundwasserschutz) vor.

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eine Anregung vorgebracht.

Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken erstellte Gutachten

Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan der Mittelstadt Völklingen sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.