Ordnungswidrigkeiten

Das Amt für Ordnungswidrigkeiten des Regionalverbandes Saarbrücken ist zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten in den Städten Friedrichsthal, Püttlingen, Sulzbach, Völklingen und den Gemeinden Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg. Hierzu gehören alle Ordnungswidrigkeiten laut Ordnungswidrigkeitengesetz, wie zum Beispiel Schulpflichtgesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Aufenthaltsgesetz usw.

Hinweis

Für die Bearbeitung von Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr, beispielsweise Parkverstöße oder Geschwindigkeitsverstöße, ist die Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB) des Landes zuständig. Eine Ausnahme bildet die Stadt Saarbrücken, welche die Verkehrsordnungswidrigkeiten auf ihrem Gebiet in eigener Zuständigkeit bearbeitet.