Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil St. Johann, Bereich „Bruch-Areal und Umfeld“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan im unten dargestellten Bereich zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Dienststellen der Regionalverbandsverwaltung in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen sind und in dieser Zeit kein Zugang für Publikumsverkehr möglich ist.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.

Zum Formular der Onlinebeteiligung

Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.

Anlass und Ziele der Planung

Am 03.07.2023 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Bruch-Areal und Umfeld“ beschlossen. Das Verfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mehrgeschossige Wohnbebauung im Stadtteil St. Johann zu schaffen. Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbands Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplans von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereiches als „Gemischte Baufläche“ zu „Wohnbaufläche“ einher.

Mit Schreiben vom 07.02.2024 hat die Landeshauptstadt Saarbrücken den Antrag zur Teiländerung des Flächennutzungsplans des Regionalverbands Saarbrücken und damit die Änderung der derzeitigen Darstellung gestellt. Die Größe der Flächennutzungsplanänderung beträgt rd. 0,7 ha. Die Flächen der geplanten FNP-Änderung befinden sich im Stadtteil St. Johann, auf dem Gelände der ehemaligen Bruch-Brauerei an der Scheidter Straße. Die Vorhabenfläche ist vollständig im Eigentum eines Projektentwicklers. Die angrenzenden Verkehrsflächen der Scheidter Straße, über welche auch die Erschließung erfolgen soll, befinden sich im Eigentum der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage geschaffen werden.

Verfahrensziel

„Wohnbaufläche“ statt „Gemischte Baufläche“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens „Bruch-Areal und Umfeld“ der Landeshauptstadt Saarbrücken durch Auslegung im Zeitraum vom 24.02.2024 bis einschließlich 24.03.2024 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 24.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat am 06.12.2024 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 12.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Grundwasser- und Bodenschutz, Lärm-Immissionsschutz, Denkmalschutz (Baudenkmal), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen und Straßen sowie landesplanerische Ziele (Vorranggebiet für Grundwasserschutz) vor.

Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken erstellte Gutachten

Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan „Bruch-Areal und Umfeld“ der Landeshauptstadt Saarbrücken sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

Diese Fachgutachten stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.