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Vormundschaft
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, kann das Jugendamt vom Familiengericht zum gesetzlichen Vertreter (Amtsvormund) bestimmt werden.
Vormundschaften und Pflegschaften
Für Kinder und Jugendliche tragen in der Regel die Eltern oder ein Elternteil die Verantwortung (Sorge).
Unter bestimmten Voraussetzungen können oder dürfen die Eltern diese Aufgaben nicht mehr ausüben. Sie werden daher durch ein Gericht auf einen Vormund übertragen.
Für den Fall, dass kein geeigneter Vormund bestimmt werden kann, überträgt das Gericht die Vormundschaft auf das Jugendamt.
Das Jugendamt wiederum überträgt die benannten Aufgaben einem seiner Mitarbeiter. Diese sorgen dafür, dass die Interessen der anvertrauten Kinder zu deren Wohl und in persönlichen Beziehungen wahrgenommen werden.
Die Vormundschaft über Minderjährige beinhaltet also deren gesetzliche Vertretung und die Ausübung der Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge wie z.B.
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Regelung des Umgangs
- Verwaltung des Vermögens
Werden durch einen Gerichtsbeschluss nur Teile der elterlichen Sorge entzogen (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung), werden diese auf einen Pfleger übertragen (Pflegschaft).
Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften
Was ist eine ehrenamtliche Vormundschaft/Pflegschaft?
Wenn leibliche Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen, benötigt das Kind eine verlässliche Bezugsperson, die die Verantwortung für sein Wohl übernimmt und seine Interessen rechtlich und nach Außen vertritt. Als ehrenamtlicher Vormund/Pfleger übernehmen Sie diese wichtige Aufgabe.
Sofern die elterliche Sorge komplett übertragen wird, sprechen wir von „Vormundschaft“. Werden nur einzelne Teile der elterlichen Sorge übertragen, wird es „Pflegschaft“ genannt.
Was sind Ihre Aufgaben als ehrenamtlicher Vormund/Pfleger?
Die Aufgaben eines ehrenamtlichen Vormundes sind vielfältig und betreffen sowohl die rechtliche als auch die soziale Seite des Lebens des Kindes.
Der Vormund übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung eines Minderjährigen. Dies beinhaltet jedoch nicht die Verpflichtung zur Aufnahme des Kindes im Haushalt des Vormunds. Vielmehr hat er insbesondere für eine kindgerechte Unterbringung, eine schulische Betreuung und eine medizinische Versorgung seines Mündels zu sorgen. Hierbei muss er das Wohl und die Interessen des Kindes wahren. Der Vormund hat – wie auch die Eltern – das heranwachsende Kind zunehmend in die Entscheidungsprozesse miteinzubinden.
Was sollte ein ehrenamtlicher Vormund/Pfleger mitbringen?
Ein Vormund sollte gut mit Kindern umgehen können und Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Weiterhin wichtig ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Familiengerichten, die Bereitschaft, sich neues Wissen anzueignen sowie ausreichende zeitliche Ressourcen.
Wie werden Sie von uns unterstützt?
Die Koordinierungsstelle des Regionalverband Saarbrücken bereitet Sie auf Ihre Tätigkeit als Vormund vor. Wir unterstützen Sie durch Beratungsgespräche und Schulungen zu unterschiedlichen Themen. Auch während einer laufenden Vormundschaft werden Sie durch uns begleitet. Zudem fördern wir den Austausch unter den ehrenamtlichen Vormündern.
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