Ambulante Pflege
Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Entlastung der Pflegeperson und vieles mehr können über die Hilfe zur Pflege teilweise oder ganz gewährt werden.
Die Sozialhilfe unterstützt pflegebedürftige Personen, indem sie die mit der Pflege verbundenen Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Die sogenannte "Hilfe zur Pflege" ist einkommens- und vermögensabhängig. Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf Pflege angewiesen ist, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Dabei unterscheidet man zwischen der häuslichen Pflege und der stationären Pflege.
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