Die Sozialgesetzgebung in Deutschland ist komplex: Es gibt insgesamt 13 Sozialgesetzbücher (SGB) und je nach Art der Unterstützung sind verschiedene Kostenträger verantwortlich. In der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gibt es alleine sieben Rehabilitationsträger. Um sich hier zurechtzufinden, braucht man entweder umfassendes Fachwissen oder sollte Rat suchen. Im Jugendamt Saarbrücken gibt es nun zwei Expert*innen, die jungen Menschen und ihren Angehörigen bei Fragen rund um die Eingliederungshilfe kompetent und Träger-neutral zur Seite stehen.

Verfahrenslots*innen haben eine doppelte Aufgabe: Zum einen sind sie Ansprechpersonen und Wegweisende für junge Menschen (bis zum 27. Geburtstag), die eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung haben. Sie lotsen diese zielsicher zu den zuständigen Rehabilitationsträgern und unterstützen auf Wunsch bei der Antragsstellung.

Zum anderen unterstützen sie die Jugendämter dabei, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX bis 2028 in kommunaler Trägerschaft zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe unter dem Dach des Jugendamtes zusammenzuführen.