Jagdrecht

Die Aufgaben des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich des Jagdrechts erstrecken sich vorwiegend auf die Aufsicht über die Jagdbezirke und Jagdgenossenschaften, die Führung des Vorsitzes im Kreisjagdbeirat, Ausstellung von Jagdscheinen und die Bestellung von Jagdaufsehern sowie die Überwachung der erteilten Jagderlaubnisscheine.

Erforderliche Unterlagen bei Neuerteilung von Jagdscheinen:

  • Prüfungszeugnis (im Original)
  • Personalausweis
  • 2 Passbilder
  • Jagdhaftpflichtversicherung (im Original)
  • Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit wird durch die Jagdbehörde überprüft

Bitte beachten:

Vor Ausstellung eines Jagdscheines muss die zuständige Jagdbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister einholen. Bitte setzen Sie sich deshalb während der laufenden oder nach der bestandenen Jägerprüfung mit Ihrer Jagdbehörde in Verbindung (hierzu Antrag für Ersterteilung Jagdschein).

Erforderliche Unterlagen bei Verlängerung des Jagdscheines:

  • Jagdschein
  • Personalausweis
  • Jagd-Haftpflichtversicherung (im Original)

Ausstellung eines Jagdscheines für Ausländer

Wenn die Jägerprüfung nicht in Deutschland abgelegt wurde, kann dennoch ein Jagdschein unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Die Bezeichnung „Ausländer“ bezieht sich dabei nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf das Land, nach dessen Rechtsgrundlagen die Jägerprüfung abgelegt wurde. Somit kann auch einem nicht deutschen Staatsangehörigen, welcher die Jägerprüfung in Deutschland abgelegt hat, ein regulärer Jagdschein erteilt werden.

Für die Ersterteilung eines Jagdscheines für Ausländer sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Prüfungszeugnis über die Jägerprüfung mit beglaubigter Übersetzung
  • Nationaler Jagdschein des Heimatlandes
  • Strafregisterauszug des Heimatlandes in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • 1 Passbild
  • Nachweis über den Abschluss einer für Deutschland ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum, wenn diese nicht über die Vereinigung der Jäger des Saarlandes abgeschlossen werden soll –  evtl. in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Ausweis oder Reisepass
  • Nachweis über eine Jagdgelegenheit im Regionalverband Saarbrücken 

Bearbeitungszeitraum

Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung eines Ausländer-Jagdscheines die Gleichwertigkeit der ausländischen Jägerprüfung mit der deutschen Jägerprüfung durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz geprüft werden muss. Daher ist es sinnvoll, den Antrag rechtzeitig (mind. 8 Wochen vor der beabsichtigten Jagdausübung) zu stellen und vorab Kontakt mit der Jagdbehörde aufzunehmen.

Verlängerung eines Jagdscheines für Ausländer

Für die Verlängerung eines Jagdscheines für Ausländer sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nationaler Jagdschein des Heimatlandes
  • Strafregisterauszug des Heimatlandes in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • 1 Passbild
  • Nachweis über den Abschluss einer für Deutschland ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum, wenn diese nicht über die Vereinigung der Jäger des Saarlandes abgeschlossen werden soll – evtl. in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Ausweis oder Reisepass
  • Nachweis über eine Jagdgelegenheit im Regionalverband Saarbrücken

Eine abschließende Darstellung aller Erlaubnisse und Problematiken des Jagdrechts ist an dieser Stelle aufgrund der Fülle und tief greifenden Rechtsmaterie leider nicht möglich. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jedoch gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.