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Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung müssen Elternbeiträge gezahlt werden. Diese können je nach Einrichtung unterschiedlich hoch sein.
In unserem Informationsblatt zur Kindertagesbetreuung finden Sie alle Informationen darüber welche Unterlagen Sie vorlegen und auf was Sie bei der Beantragung achten müssen.
Hier können Sie den Antrag auf Kostenübernahme direkt herunterladen.
Für Eltern mit geringem Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen übernehmen. Für den Fall, dass Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt, können die Essenskosten bis zu einem Eigenanteil übernommen werden. Der Eigenanteil beträgt 1 Euro pro Essen.
Wer hat Anspruch?
- Erhalten Sie Bürgergeld (Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Kosten.
- Wenn Sie Einkommen beziehen, gibt es für den Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge keine „Faustformel“.
- Haben Sie ein geringes Einkommen zur Verfügung und stehen diesem hohe Ausgaben gegenüber, könnten Sie trotzdem einen Anspruch haben. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir führen eine Einkommensberechnung für Sie durch.
Welche Unterlagen (in Kopie) werden zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigt?
Grundsätzlich müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- eine Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag, Höhe des Elternbeitrages und ggf. des Mittagessens)
- den Ausweis oder Pass/Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsbescheinigung/Geburtsurkunde des Kindes
- die Meldebescheinigung aus dem Melderegister der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
Sollten Sie eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter machen oder befinden ie sich in Ausbildung / Studium, brauchen wir Nachweise über:
- Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung
- Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter
- Sprachkurs
- Umschulung
- Kinderbetreuungskosten
Wenn Sie im Bezug von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, dann benötigen wir außerdem von Ihnen:
- den aktuellen Bescheid
Wenn Sie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Angestelltenverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder durch Rente erzielen, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Für das Einkommen
- Arbeitsvertrag, Gehaltszettel (möglichst der letzten 12 Monate mit Nachweis über Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstigen Sonderzahlungen)
- Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung/Einnahmenüberschussrechnung bei Selbstständigen (möglichst vom Steuerberater)
- Wohngeld- oder Lastenzuschussbescheid
- Nachweis über Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld
- BAföG-Bescheid, BAB-Bescheid, Stipendium
- Rentenbescheid
- Nachweise über Unterhaltszahlungen (Bankauszüge mindestens der letzten 3 Monate)
Für die Kosten der Unterkunft
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Mietvertrag und Nebenkosten ohne Strom)
- Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (entsprechender Mietvertrag)
- Nachweis über Wohnungseigentum (Jahreskontoauszug der Darlehenszinsen, Straßenreinigung, Müllgebühren, Heizung, Wasser- und Abwasserbescheid, Grundsteuerbescheid, Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Größenangabe der selbst genutzten Wohnfläche)
Für die besonderen Belastungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen (Bankauszüge mindestens der letzten 3 Monate)
- Nachweise über Darlehen oder sonstige Schulden (Darlehensvertrag) mit Kaufvertrag/Verwendungszweck
- Nachweise über Versicherungen (Versicherungspolice oder –urkunde) für Hausrat, Haftpflicht, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Risikoleben, private Kranken- und Pflegeversicherung (keine Zusatzversicherung!)
Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn ALLE Unterlagen vollständig vorliegen!
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