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Jugendberatung
Beratung und Begleitung am Übergang Schule-Beruf
Jugendberaterinnen und -berater sind während der Öffnungszeiten im Gebäude der Jugendberufsagentur in der Bleichstraße anwesend. Außerdem hat die Jugendberatung Anlaufstellen am Malstatter Markt und in der Breite Straße (siehe unter Kontakt).
Die Fachkräfte der Jugendberatung suchen die Jugendlichen auch auf, zum Beispiel in den Schulen, den Jugendzentren, in Einrichtungen für straffällige Jugendliche oder in Migrantenselbstorganisationen. So versuchen sie möglichst viele junge Menschen vor dem Einstieg ins Berufsleben zu erreichen.
Hilfen bei Schulverweigerung (Schwänzen)
Jugendliche, die über einen längeren Zeitraum die Schule nicht besuchen, können dadurch ihren Haupt- oder Förderschulabschluss gefährden. Die Jugendberater und Jugendberaterinnen der Jugendberufsagentur bieten in diesem Fall Schülern und Schülerinnen ab 12 Jahren Hilfe an. Auch Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte werden in die Beratung einbezogen.
„JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"
Mit diesem Bundesprogramm sollen Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt und/oder in stabilen Wohnverhältnissen untergebracht werden.
Dazu sollen die Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen betrachtet, die sich daraus ergebenden, Bedarfe herausgefunden und die Betroffenen an die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten herangeführt werden.
Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) junge Menschen vor Ort zu stärken. Ziel des Bundesprogramms ist es,
- junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten
- junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen
- die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.
„PRISMA 5.0“
So lautet der Name des Projekts im Regionalverband Saarbrücken, das mit Geldern aus dem im letzten Absatz erwähnten Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ durchgeführt wird.
Der Regionalverband Saarbrücken hat zwei freie Träger, die Diakonie und das Zentrum für Bildung und Beruf (ZBB), damit beauftragt, PRISMA 5.0 umzusetzen.
PRISMA 5.0 ist für Jugendliche und junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren gedacht,
- die aus der Betreuung des Jugendamts entlassen werden (z. B. aus Wohngruppen oder aus Pflegefamilien)
- wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Menschen, von der Jugendhilfe nicht erreicht werden, weil sie beim Jugendamt aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht bekannt sind
- die Leistungen aus dem „Bürgergeld“ bekommen könnten, diese aber bisher nicht beanspruchen
- die Unterstützung und Hilfe bei ihrem Weg in ein eigenständiges, von Behörden und Ämtern unabhängiges Leben u. a. beim Finden einer Wohnung, von Ausbildungsstelle oder Arbeitsplatz brauchen.
Die Mitarbeitenden von PRISMA 5.0
- machen aufsuchende Sozialarbeit (z. B. in Jugendzentren)
- kümmern sich um die Bedarfs- und Zuständigkeitsklärung (Jugendamt?, Jobcenter?)
- unterstützen bei Klärung u. a. finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten
- sichern die intensive Betreuung auf dem Weg zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung („Hilfe zur Selbsthilfe“)
- helfen beim Finden eines Ausbildungs-, Arbeits-, Praktikums- oder Maßnahmeplatzes
- leisten Unterstützung bei bestehender oder drohender Wohnungslosigkeit.
Das Projekt PRISMA 5.0 wird im Rahmen des Programms „JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Gefördert durch:
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