Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung

Was ist Grundsicherung?

Grundsicherung erhalten Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht und nicht genügend Geld zum Leben haben. Außerdem können auch Menschen Grundsicherung erhalten, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Diese müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht in der Lage sein regelmäßig drei Stunden täglich zu arbeiten (auf Dauer voll erwerbsgeminderte Personen)

Sie umfasst:

  • einen festen Betrag (Regelsatz) für
    • Ernährung
    • Kleidung
    • Körperpflege
    • Möbel, elektrische Geräte (Hausrat)
    • die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zum Beispiel (Kinobesuche, Mitgliedschaft im Verein)   
    • soziale und kulturelle Teilhabe in  der Gemeinschaft insbesondere für Kinder und Jugendliche 
  • die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Menschen mit Behinderung, Kranke, Schwangere und Alleinerziehende können, in bestimmten Fällen einen zusätzlichen Geldbetrag (Mehrbedarf) erhalten.

Um zu vermeiden, dass jemand Grundsicherung bekommt, der keinen Anspruch hat, führt das Sozialamt regelmäßig einen Datenabgleich durch. 

Hier wird geprüft, ob dem Sozialamt alle Meldungen vorliegen wie zum Beispiel:

  • arbeitet jemand versicherungspflichtig oder geringfügig (Minijob)
  • bekommt Rente oder
  • hat Einkünfte wie Zinsen oder Gewinne aus Aktienanlagen (Kapitalerträgen).

Zusätzlich werden folgende Angaben überprüft zu

  • Meldeanschriften
  • Wohnungsanschriften
  • dem Zeitpunkt der Ummeldung

Hierzu müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Diesen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Der Antrag muss

  • vollständig
  • wahrheitsgemäß ausgefüllt 
  • von Ihnen selbst unterschrieben
  • verschickt oder
  • abgegeben werden

Die Adresse lautet:

Sozialamt
Regionalverband Saarbrücken
Europaallee 11
66113 Saarbrücken

Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder ) möglich ist.

Sie können den Antrag sowie die Unterlagen im Sozialamt oder auch in der Sprechstunde des Mobilen Beratungsdienstes in den Räumen der Städte- und Gemeindeverwaltungen ihres Wohnortes abgeben

Soweit vorhanden, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Krankenversicherungskarte bzw. Nachweis der Krankenkasse
  • Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum und die dafür laufenden Kosten
  • Rentenbescheid
  • Einkommensnachweise (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen in der Regel der letzten sechs Monate)
  • Kindergeldbescheid
  • Wohngeldbescheid
  • sonstige Versicherungsnachweise (Hausrat-/Haftpflichtversicherung)
  • aktuelle Vermögensnachweise über Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Aktien oder Wertpapiere
  • Kontoauszüge aller vorhandenen Konten der letzten drei Monate
  • Scheidungsurteil(e), Vereinbarungen zum Unterhalt (Unterhaltstitel)
  • Ärztliches Attest über besonderen Ernährungsbedarf
  • Mutterpass

Sobald die hilfebedürftige Person selbst einen Antrag stellt und dieser genehmigt wurde. 

Sie wird immer im Voraus bezahlt, das heißt beispielsweise, für den Monat August wird das Geld am 31. Juli auf Ihr Konto eingezahlt.