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Lichterfahrten
Einen sicheren Ablauf von Lichterfahrten zu gewährleisten liegt nicht nur im Interesse der Behörden, sondern sollte Ziel aller Veranstalterinnen und Veranstalter sowie der Teilnehmenden sein. Diese müssen sich daher wie alle anderen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nach den bundesweit einheitlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) richten.
Zuständige Straßenverkehrsbehörde für den Regionalverband Saarbrücken ist, mit Ausnahme der Mittelstadt Völklingen und der Landeshauptstadt Saarbrücken, der Regionalverband Saarbrücken. Um einen sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten sind zudem die Ortspolizei und die Vollzugspolizei zu informieren. Daher bedarf es auch eines entsprechenden Vorlaufs in der Planung und Beantragung einer solchen Veranstaltung.
Veranstaltungen mit Fahrzeugen und/oder Fußgruppen sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür öffentlicher Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird (vgl. § 29 Abs. 2 StVO). Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Entsprechend dem Zweck einer Lichterfahrt werden die Fahrzeuge in unterschiedlichster Ausführung lichttechnisch geschmückt (bspw. mit Lichterketten oder Figuren), womit sie nicht den Vorgaben der StVZO entsprechen. An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Die Verwendung von zusätzlichen Beleuchtungsmitteln oder -gegenständen an den Fahrzeugen ist daher nur auf gesperrten Straßen zulässig.
Es ist mit steigenden Besucherzahlen bei Lichterfahrten zu rechnen. Um potentielle Gefahren so weit es geht zu minimieren, bedenken Sie bitte bei Ihrer Planung unter anderem eine überschaubare Gesamtlänge der Strecke und die Menge und Art an Fahrzeugen.
Das Wichtigste in Kürze
Bis wann ist eine Erlaubnis vor der geplanten Veranstaltung spätestens zu beantragen? Was muss bezüglich zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen beachtet werden? Welche erforderlichen Unterlagen sind einzureichen?
Ein Merkblatt gibt einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen, die zur Beantragung und ordnungsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen auf abgesperrten Strecken im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich sind. Ziel ist insbesondere die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sowie der Schutz von Sachwerten und Umwelt.
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