Maklerwesen
Wer als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer tätig werden möchte, bedarf der Erlaubnis gemäß § 34c GewO.
Jedes Staatwesen braucht ordnungspolitische Regeln, die Rechte und Pflichten des Einzelnen festschreiben und klarstellen. Polizei- und Ordnungsbehörden sind dazu eingerichtet worden, um ihren Teil zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen.
Die Kreispolizeibehörde arbeitet auf der Grundlage zahlreicher bundes- und landesrechtlicher Regelungen und ist Ansprechpartner für den Bürger in vielen Fragen, unter anderem für Versammlungen und Demonstrationen, Spielhallenerlaubnisse, Maklererlaubnisse, Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten oder Schornsteinfegerwesen.
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