Kreispolizeibehörde

Jedes Staatwesen braucht ordnungspolitische Regeln, die Rechte und Pflichten des Einzelnen festschreiben und klarstellen. Polizei- und Ordnungsbehörden sind dazu eingerichtet worden, um ihren Teil zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen.

Die Kreispolizeibehörde arbeitet auf der Grundlage zahlreicher bundes- und landesrechtlicher Regelungen und ist Ansprechpartner für den Bürger in vielen Fragen, unter anderem für Versammlungen und Demonstrationen, Spielhallenerlaubnisse, Maklererlaubnisse, Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten oder Schornsteinfegerwesen.