Regionalverbandsrecht

Neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder wird die Tätigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften bei den Landkreisen durch das Kreisrecht bzw. beim Regionalverband durch das Regionalverbandsrecht bestimmt. Das Regionalverbandsrecht ist das Recht des Gemeindeverbandes bestimmte kreis- bzw. regionalverbandsspezifische Satzungen zur Regelung der eigenen Angelegenheiten zu erlassen. Kreis- und Regionalverbandsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und § 118 Verfassung des Saarlandes.

Hinweis:

Die auf diesen Seiten veröffentlcihten Satzungen, Richtlinien und u.ä. dienen lediglich der vorläufigen Orientierung. Verbindlich sind nur die beim Regionalverband Saarbrücken in den jeweiligen Fachdiensten einsehbaren, rechtskräftigen Exemplare. Die Auflistung erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird jedoch fortlaufend ergänzt und korrigiert.

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