Kontopfändung und Pfändungsschutzkonto

Kontopfändung

Wenn Sie Schulden haben und diese nicht mehr zurückzahlen, haben Gläubiger unterschiedliche Möglichkeiten, das Geld einzufordern. Eine Möglichkeit ist die Kontopfändung. Bei einer Kontopfändung kann Ihr Bankkonto durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gesperrt werden.

Folgen einer Kontopfändung:

  • Auszahlungen sowie bargeldlose Zahlungen mit der Bankkarte sind nicht mehr möglich.
  • Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt.
  • Nach einer Frist von vier 4 Wochen kann der gesamte Geldbetrag auf dem Konto gepfändet und an den Gläubiger überwiesen werden.
  • Die Kontopfändung bleibt bestehen, bis die Schulden bei diesem Gläubiger zurückgezahlt sind.

Das Pfändungsschutzkonto

Mit einem Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) können Sie sich gegen die Konto-Sperre schützen.

Was ist ein P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist eine Sonderfunktion für Bankkonten. Die P-Konto-Funktion schützt einen gesetzlich festgelegten monatlichen Geldbetrag vor einer Pfändung. Dabei ist es egal, wie hoch die Schulden sind. Diesen Geldbetrag können Sie frei benutzen, um beispielsweise Ihre Miete zu bezahlen oder Lebensmittel zu kaufen. Denn auch Personen mit Schulden sollen genug Geld zur Verfügung haben, damit ihre Existenz gesichert ist.

P-Konten sind immer Guthabenkonten. Das bedeutet, Sie können das P-Konto nicht überziehen.

Jede Person darf nur ein P-Konto haben.

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Um Ihr Bankkonto in ein P-Konto umzuwandeln, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Bank stellen. Die Banken sind verpflichtet, Ihr Konto innerhalb von vier Geschäftstagen umzuwandeln.

Wie viel kostet ein P-Konto?

Die Umwandlung in ein P-Konto ist gebührenfrei. Das P-Konto kostet nicht mehr als das normale Konto vorher auch. Die vertraglichen Bedingungen mit der Bank bleiben grundsätzlich unverändert.

Was schützt das P-Konto?

Durch die Umwandlung in ein P-Konto ist der Grundfreibetrag automatisch geschützt. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegt.

Der Grundfreibetrag kann erhöht werden durch:

  • Weitere Personen im Haushalt (z.B. Ehepartner und Kinder)
  • Kindergeld, das auf Ihrem P-Konto eingeht
  • Sozialleistungen, die Sie für andere Personen auf Ihrem P-Konto entgegennehmen

Wie kann der Freibetrag erhöht werden?

Um den Grundfreibetrag zu erhöhen, müssen Sie der Bank eine Bescheinigung vorlegen. Eine Bescheinigung erhalten Sie kostenlos bei einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.

Welche Dokumente werden für die Bescheinigung benötigt?

  • Ausweis; Aufenthaltstitel oder Reisepass
  • Nachweis über Kindergeldbezug (Kontoauszug)
  • Nachweis über laufende Sozialleistungen, z.B. Bürgergeld, Pflegegeld oder AsylbLG (Bescheid und Kontoauszug)

Zusätzlich können auch einmalige Sozialleistungen oder Nachzahlungen bescheinigt werden. Für
die Bescheinigung werden ebenfalls entsprechende Nachweise benötigt.