Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss ist die Widerspruchsbehörde für den Regionalverband Saarbrücken. Er entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte (z.B. in Bausachen, Ausländerangelegenheiten usw.), die vom Regionalverband Saarbrücken oder von Regionalverbandsanghörigen Städten und Gemeinden - mit Ausnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken - erlassen wurden. Bei dem Widerspruchsverfahren handelt es sich um ein gerichtsähnliches Vorverfahren, bei dem - zur Entlastung der Verwaltungsgerichte - Verwaltungsakte auf ihre Recht- und teilweise Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Wo und wie erhebe ich Widerspruch?

Sie können den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt beim zuständigen Fachamt bzw. der zuständigen Stadt oder Gemeinde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erheben. Der Widerspruch kann jedoch auch bei der Geschäftsstelle des Rechtsausschusses für den Regionalverband Saarbrücken, Schlossplatz 10, 66119 Saarbrücken erhoben werden.

Wie lange kann ich gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch erheben?

Wenn ein Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung (ein Hinweis, bis wann und wo Sie den Widerspruch einlegen können) enthält, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde, Widerspruch erheben. Enthält der Verwaltungsakt keine Rechtsbehelfsbelehrung, haben Sie ein Jahr nach der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Zeit, Widerspruch zu erheben (§§ 70, 58 VwGO).