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Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer werden
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer werden vom Amtsgericht für volljährige Personen bestellt, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Unter Betreuung ist hier nicht Pflege und Versorgung im Alltag zu verstehen. Sondern zum Beispiel das Organisieren von Hilfen, Stellen von Anträgen und die Unterstützung und bei Bedarf auch Vertretung in der Gesundheits- und Vermögenssorge.
Die Tätigkeit in der beruflichen Betreuung ist äußerst vielseitig. Die konkrete Ausgestaltung hängt immer von der Lebenssituation und dem daraus erwachsenden Hilfebedarf der betreuten Menschen ab. Manchmal stehen Probleme in der Vermögenssorge im Vordergrund. Manchmal liegen die Schwierigkeiten eher in der Gesundheitssorge. Es ist eine Aufgabe für Generalisten, die ein gutes Grundverständnis in den verschiedenen Aufgabenfeldern haben und sich rasch und lösungsorientiert in neue Problemstellungen einarbeiten können. Langweilig wird das Führen von Betreuungen nie!
- eine sinnvolle und Sinn stiftende Tätigkeit
- eine sehr abwechslungsreiche und vielseitige, aber auch anspruchsvolle Tätigkeit
- ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- viele Kontakte zu sehr unterschiedlichen Personen und Institutionen
- ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit sowohl bei der Zeiteinteilung als auch bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse
- eine freiberufliche Tätigkeit mit einer sowohl aktuell als auch langfristig sehr guten Auftragslage
- ein relativ planbares Einkommen mit sehr wenigen Zahlungsausfällen
- eine Tätigkeit, die zur persönlichen Entwicklung beiträgt
- Empathie- aber auch Abgrenzungsfähigkeit
- Toleranz
- Kommunikationsfähigkeit
- Organisationstalent
- Gutes Zeitmanagement
- Selbstvertrauen
- Eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Die Fähigkeit, auch in Krisen- und Konfliktsituationen zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen
- Belastbarkeit (Frustrationstoleranz / Aushalten von stressigen Situationen)
- Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Rollenklarheit
- Fähigkeiten zum „Netzwerken“
- Praxisrelevante Fachkenntnisse für die Vermögens- und Gesundheitssorge sowie für Behördenangelegenheiten
- Eine professionelle Arbeitsorganisation, beispielsweise die Fähigkeit zu förmlichem Schriftverkehr und zur Dokumentation der Betreuungsarbeit
Eine einschlägige Berufsausbildung oder ein einschlägiges Hochschulstudium ist von Vorteil, stellt aber keine Voraussetzung dar. Im Zuge des Registrierungsverfahrens muss ein sogenannter Sachkundelehrgang absolviert werden (Umfang: 270 Stunden, Kosten: ab 2.000 Euro). Eine Ausnahme besteht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie für Volljuristinnen und Volljuristen.
Im Registrierungsverfahren nach § 24 BtOG muss ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis eingereicht werden.
Die meisten beruflichen Betreuerinnen und Betreuer sind freiberuflich tätig. Die Vergütung ist gesetzlich geregelt (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG). Die Auftragslage ist sehr gut. Es kann ein planbares Einkommen mit wenigen Zahlungsausfällen erreicht werden. Da die Vergütung pauschaliert (und nicht nach konkretem Zeitaufwand) berechnet wird, ist auch aus ökonomischen Gründen ein effektives Arbeiten wichtig. Es fallen relativ geringe Investitionskosten an. Es müssen keine Büroräume angemietet werden, die üblicher Weise ohnehin vorhandene Infrastruktur (Büroraum in der Wohnung, PC, PKW) reicht zumindest für den Berufsstart.
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer können neben- oder auch hauptberuflich tätig sein.
Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, in der beruflichen Betreuung tätig werden zu wollen, müssen Sie bei der Betreuungsbehörde einen sogenannten Registrierungsantrag stellen. Hierzu, aber auch zu allen anderen Fragen rund um eine Tätigkeit in der beruflichen Betreuung, erhalten Sie weitere Informationen von Herrn Schneider.
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