Betreuungsbehörde

Eine vom Gericht angeordnete Betreuung hilft, wenn volljährige Personen aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Unter Betreuung ist hier nicht Pflege und Versorgung im Alltag zu verstehen. Sondern zum Beispiel das Organisieren von Hilfen, Stellen von Anträgen und die Unterstützung und bei Bedarf auch Vertretung in der Gesundheits- und Vermögenssorge.

Die Betreuung ist keine Entmündigung. Das Recht auf Selbstbestimmung ist bei der Betreuung von zentraler Bedeutung. Dennoch darf eine Betreuung nur eingerichtet werden, wenn alle anderen Hilfen nicht ausreichen.

In vielen Fällen werden Angehörige oder andere Personen aus dem sozialen Umfeld als Betreuerin oder Betreuer bestellt. Nur wenn dies nicht möglich ist, wird eine berufliche Betreuerin oder ein beruflicher Betreuer bestellt.

Wenn eine sogenannte Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Einrichtung einer Betreuung in aller Regel nicht erforderlich.

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

Die Betreuungsbehörde

  • berät und unterstützt Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte
  • bietet eine sogenannte erweiterte Unterstützung an (dies ist ein zeitlich begrenztes Fallmanagement zur Vermeidung von Betreuungen)
  • sorgt für ein ausreichendes Angebot zur Einführung und Fortbildung der Betreuerinnen und Betreuer
  • bemüht sich Menschen zu gewinnen, die als Betreuerinnen oder Betreuer bestellt werden können
  • informiert über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • unterstützt die Amtsgerichte in Betreuungsverfahren und schlägt geeignete Betreuerinnen und Betreuer vor
  • fördert und unterstützt die Arbeit der Betreuungsvereine

Beratungstermine in den Kommunen

Die Betreuungsbehörde bietet neben den Beratungen im Gesundheitsamt zusätzliche Termine in Püttlingen, Sulzbach, Völklingen und Riegelsberg an. Die Mitarbeitenden beraten Bürgerinnen und Bürger dabei rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuung und Betreuungsverfügung.

Sprechzeiten

Rathaus

1. Stock, Zimmer 108

Sulzbachtalstraße 81

66280 Sulzbach

Jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat

Von 13.30 bis 15.30 Uhr

Terminvereinbarung mit: Andreas Becker, Fon: 0681 506-5343

Rathaus

Erdgeschoss, Zimmer 027

Rathausplatz

66292 Riegelsberg

Jeden ersten Dienstag im Monat

Von 14:00 bis 16:00 Uhr 

Terminvereinbarung: Bärbel Winkle, Fon: 0681 506-5383

Merkurhaus

Bismarckstraße 7

3. Etage (Gesundheitsamt)

66333 Völklingen

Jeden zweiten Donnerstag im Monat

Von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Terminvereinbarung über die Betreuungsbehörde: Fon: 0681 506-5345 oder

Schlösschen

Erdgeschoss, Zimmer 2

Rathausplatz 1

66346 Püttlingen

Jeden dritten Dienstag im Monat

Von 13:45 Uhr bis 15:45 Uhr

Terminvereinbarung über die Betreuungsbehörde, Fon:  0681 506-5348 und 0681/506-5345   

Fortbildungsprogramm

Die Betreuungsbehörde des Regionalverbands Saarbrücken und die drei Betreuungsvereine (Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e. V. im Diakonischen Werk an der Saar; Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken e. V.; proMensch Betreuungsverein Saarland e.V.) erstellen jedes Jahr ein gemeinsames Fortbildungsprogramm.

Den aktuellen Flyer mit allen Programmpunkten können Sie hier herunterladen.

Sie können den Flyer auch in gedruckter Form in der Betreuungsbehörde des Regionalverbands sowie in den Außenstellen in Sulzbach, Völklingen, Riegelsberg und Püttlingen sowie bei den drei Betreuungsvereinen kostenfrei erhalten.