Informationen für Prostituierte
Wer in Deutschland der Sexarbeit (Prostitution) nachgeht, das heißt wer gegen Bezahlung sexuelle Dienstleistungen erbringt, ist nach den gesetzlichen Regelungen verpflichtet sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Sowohl für die gesundheitliche Beratung als auch für die anschließende Anmeldung müssen Sie persönlich im Gesundheitsamt erscheinen.