Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Ludweiler, Bereich "Erweiterung Norma Ludweiler"

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 04.07.2024 bis einschließlich 05.08.2024 auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.

Zum Formular der Onlinebeteiligung

Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.

Anlass und Ziele der Planung

Am 20.07.2023 hat der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes X/24 „Erweiterung Norma Ludweiler“ gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Mit der Mail vom 16.08.2023 hat die Mittelstadt Völklingen den Antrag auf parallele Änderung des Flächennutzungsplans gestellt.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, den in Ludweiler, Völklinger Straße, bestehenden Norma-Lebensmittelmarkt zu erweitern und die dazugehörigen Außenanlagen neu zu ordnen, um so die Nahversorgung der Bevölkerung im Stadtteil Ludweiler langfristig zu sichern. Dies kann sowohl mittels baulicher Umgestaltung, Erweiterung oder Neubau erfolgen und ist auf der, dem Flächennutzungsplan nachgeordneten Planungsebene zu regeln. Die derzeitige Versorgungssituation im Stadtteil Ludweiler ist als schwierig einzustufen. Durch die Schließung eines Nahversorgermarktes und der überwiegend kleinteilig vorhanden Betriebe vor Ort ist eine ausreichende Versorgung der Güter des täglichen Bedarfs nicht ausreichen gewährleistet.

Mit dem Beschluss des Stadtrates zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Gemischte Baufläche“, „Grünfläche“ und „Wohnbaufläche“ zu „Sonderbaufläche Einzelhandel einher.

Verfahrensziel

„Sonderbaufläche Einzelhandel“ statt „Gemischte Baufläche“, „Grünfläche“ und „Wohnbaufläche“.

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens X/24 „Erweiterung Norma Ludweiler“ der Mittelstadt Völklingen durch Auslegung im Zeitraum vom 01. September 2023 bis 15. September 2023 sowie mittels einer Informationsveranstaltung am 31. Augusr 2023 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 07. August 2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat am 08. Dezember 2023 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 04.07.2024 bis einschließlich 05.07.2024 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst, Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeit, Altlasten, Abschlussbetriebsplanverfahren nach Bergrecht, Grundwasserschutz, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen, Grundwassermessstelle, Richtfunk, Straßen und Schienen, sowie landesplanerische Ziele vor. 

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen vorgebracht.

Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan X/24 „Erweiterung Norma Ludweiler“ der Mittelstadt Völklingen erstellte Gutachten

Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan X/24 „Erweiterung Norma“ der Mittelstadt Völklingen sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.