Grünes Licht für Windenergieplanung

Land genehmigt Flächennutzungsplan für Windenergieanlagen

Nach intensiver Prüfung hat das Ministerium für Inneres und Sport dem Regionalverband nun eine fachlich gute Arbeit attestiert und den Flächennutzungsplan mit den zwölf Konzentrationszonen für Windenergieanlagen genehmigt. Das teilte jetzt Regionalverbandsdirektor Peter Gillo mit.

Gillo weiter: „Um die Nutzung der Windenergie in geordnete Bahnen zu lenken, wurde in einem intensiven und transparenten Planungsprozess ein Standortkonzept erarbeitet, das der Windkraft substanziell Raum einräumt und gleichzeitig eine möglichst große Rechtssicherheit gibt. Dazu hat der Kooperationsrat die Verwaltung beauftragt, hier einen einheitlichen Vorsorgeabstand von 650 m von der bebauten Ortslage zugrunde zu legen. Das war die Basis, um im besonders dicht besiedelten Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken die Gefahr einer Verhinderungsplanung auszuschließen. Dieses Konzept wurde am 24.01.2014 vom Kooperationsrat beschlossen und sieht insgesamt zwölf sogenannte Konzentrationszonen auf einer Fläche von 317 ha vor.“

Zudem lasse aktuell der Regionalverband durch ein Fachgutachten prüfen, ob der Vorsorgeabstand um die Siedlungskörper auf 800 m erweitert werden kann, ohne dabei die Rechtssicherheit der Planung und damit die Ausschlusswirkung in den Bereichen außerhalb der jetzigen Konzentrationszonen zu gefährden. Hier sei in den nächsten Monaten mit einem Ergebnis zu rechnen.

Mit der Genehmigung, so der Regionalverbandsdirektor, bestehe jetzt Planungs- und Rechtssicherheit für Baugenehmigungsanträge für Windenergieanlagen mit einem Abstand von mehr als 800 m Entfernung zu den Siedlungskörpern. Beantragte Anlagen zwischen 650 m und 800 m könnten in der Zwischenzeit von den Gemeinden mit Hinweis auf die noch ausstehende Prüfung zurückgestellt werden. Gillo bezeichnete dies als „eine Vorgehensweise, die für größtmögliche Rechtssicherheit und Bürgerschutz sorgt und sich gleichzeitig nicht dem Vorwurf aussetzt, wichtige Investitionen in den Klimaschutz und die Energiewende zu bremsen.“

Bereits seit 2011 beschäftigen sich der Regionalverband und seine zehn Städte und Gemeinden mit der Frage, wo zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden können und wo nicht. Notwendig sei dies nach einer Änderung der landesweiten Rechtslage geworden. Denn ohne eine solche Planung wären Windenergieanlagen außerhalb der bebauten Ortslagen planungsrechtlich erst einmal überall zulässig gewesen - immerhin eine Fläche von über 31.000 ha.

Viele Bürgerinnen und Bürger hätten sich mit Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen des Planungsprozesses zu Wort gemeldet. Wie mit der eigenen Stellungnahme umgegangen wurde, kann beim zuständigen Fachdienst - Regionalentwicklung und Planung im Saarbrücker Schloss eingesehen oder auf Anfrage auch zugesandt werden. Hierzu reicht eine Mitteilung per <link mail ein fenster zum versenden der>E-Mail oder ein Anruf an 06 81 50 6 60 00