Regionalversammlung ändert Richtlinien zur Vergabe der Säle

Verfassungsfeindlichen Parteien und Vereinigungen soll Nutzung verwehrt werden

In ihrer jüngsten Sitzung hat die Regionalversammlung die Änderung der Richtlinien für die Benutzung von Sälen und der Außenflächen des Regionalverbandes Saarbrücken beschlossen. Sie will damit Veranstaltungen von verfassungsfeindlichen und am historischen Nationalsozialismus orientierten Parteien im und am Saarbrücker Schloss zukünftig verhindern.

In die beiden Richtlinien für die Benutzung der Säle sowie für die Benutzung der Außenflächen am Schloss wird der folgende Absatz neu aufgenommen:

„Gemäß der von der Regionalversammlung am 5.2.2015 beschlossenen Resolution zum Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses ist das Saarbrücker Schloss eine Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. Der Schlossplatz erinnert als unsichtbares Mahnmal mit 2146 an der Unterseite beschrifteten Pflastersteinen an die bis 1933 in Deutschland existierenden jüdischen Friedhöfe.

Aus diesem Grund werden Parteien/Vereinigungen, die unter Missachtung der Menschenwürde erkennbar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder gegen den Kern des Demokratieprinzips verstoßen oder Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen, von der Nutzung der Gebäude am Schlossplatz ausgeschlossen.“