Regionalverband weist Kritik an Richtwerten für Heizkosten zurück

Manfred Maurer: „Wir berechnen das maximal Mögliche im Sinne der Menschen“

Der Regionalverband Saarbrücken weist die Kritik der Saarländischen Armutskonferenz an den Heizkosten-Richtwerten für Leistungsberechtigte als unsachlich zurück. Wie der 1. Regionalverbandsbeigeordnete Manfred Maurer betont, seien keine neuen Richtwerte eingeführt worden: „Schon immer haben Jobcenter und Sozialamt die Angemessenheit der Heizkosten von Hartz IV- und Sozialhilfeberechtigten überprüft. Dieses Vorgehen ergibt sich direkt aus dem Sozialgesetz. Der Regionalverband erkennt hierbei zudem immer das maximal Mögliche im Sinne der bedürftigen Menschen in unserer Region an.“

Als Grundlage für die Anerkennung der angemessenen Heizkosten dient der Heizkostenspiegel des Deutschen Mieterbundes entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Hier sind die jeweiligen Kosten pro Quadratmeter für die verschiedenen Energieträger und für verschiedene Gebäudegrößen aufgeführt. Der Regionalverband geht dabei immer vom für den Kunden günstigsten Fall aus, nämlich der kleinsten Gebäudefläche. Dieser Satz ist dann zwischen 1,70 Euro und 3 Euro je Quadratmeter höher als beispielsweise bei einer Gebäudewohnfläche von 1.000 Quadratmetern, die gerade im städtischen Umfeld eher anzutreffen ist. Erst wenn der offiziell als „zu hoch“ angegebene Wert in der Tabelle erreicht ist, werden die Heizkosten überprüft. Und auch dann können vom Leistungsberechtigten Gründe vortragen werden, die einen höheren Bedarf rechtfertigen. Dies können zum Beispiel auch in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder, alte oder kranke Menschen sein.

Auch die Sozialdezernentin des Regionalverbandes Petra Spoo-Ludwig reagiert mit Unverständnis auf den Vorstoß der Armutskonferenz. Denn nicht nur bei den Heizkosten setze der Regionalverband das gesetzlich mögliche Maximum an, auch die Richtwerte für die Mieten habe der Regionalverband erst im Februar 2019 erhöht. „Durch die jüngste Anpassung hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit übersteigenden Kosten der Unterkunft um fast 60 Prozent verringert. Und ob Heizkosten oder Miete – stets muss der Spagat geschafft werden, einerseits bedürftigen Bürgern eine adäquate Unterkunft zu finanzieren, andererseits aber die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten“, so Spoo-Ludwig. Allein das Jobcenter Saarbrücken gibt im Jahr rund 110 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft von Hartz IV-Berechtigten aus, davon sind rund 20 Millionen Euro für Heizkosten.

Ein Antwortschreiben an den Vorsitzenden der Saarländischen Armutskonferenz ist bereits auf dem Postweg.