Eltern-Kind-Arbeitszimmer im Gesundheitsamt eröffnet

Regionalverband startet familienfreundliches Angebot für Mitarbeiter

Für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes hat der Regionalverband Saarbrücken heute ein spezielles Eltern-Kind-Arbeitszimmer eröffnet. So können die Beschäftigten nun in Notfällen ihr Kleinkind oder ihr heranwachsendes Kind mit zur Arbeitsstelle bringen und dort selbst für die Betreuung zu sorgen. Das Zimmer ist mit einem Computerarbeitsplatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit einem Ruhe-, Spiel- und Schularbeitsbereich für die Kinder ausgestattet. Es bietet aber keine Alternative zur regulären Kinderbetreuung.

Wie Regionalverbandsdirektor Peter Gillo zur Eröffnung sagte, käme es immer wieder zu kurzfristigen Betreuungsnotfällen: „Oft können Kinder nicht wie geplant betreut oder untergebracht werden. Bei Schulausfall, Schließtag in der Kindertagesstätte oder plötzlichem Ausfall einer Betreuungsperson muss eine gute Notfalllösung her. Die haben wir jetzt mit dem Eltern-Kind-Arbeitszimmer gefunden.“

Alle Beteiligten würden von dieser Einrichtung profitieren, so Gillo weiter. Die Eltern könnten ihr Kind betreuen und gleichzeitig ihrer Arbeit nachgehen, die Kolleginnen und Kollegen würden nicht durch das Kind gestört und der Regionalverband muss als familienfreundlicher Arbeitgeber im Betreuungsnotfall nicht auf die Beschäftigten verzichten.

Im Einzelnen verfügt der Raum über einen Arbeitsplatz mit PC, Telefonanschluß und Drucker sowie eine kindgerechte Einrichtung mit Schreibtisch, Kinderstuhl, Schlafmöglichkeit mit Kissen und Decke, Wickeltisch und Spielecke. Auch die Kindersicherheit ist zum Beispiel durch Steckdosenschutz und Erste Hilfe Material gewährleistet: Direkt daneben befindet sich eine Teeküche.

Peter Gillo abschließend: „Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer im Gesundheitsamt ist ein Modellprojekt. Nach einem Jahr werden wir prüfen, wie oft es genutzt wurde und wie zufrieden die Beschäftigten damit sind und entscheiden dann, ob wir das Angebot auch in anderen Ämtern einrichten.“