Projekt „Prisma“ soll junge Erwachsene in Beruf und Ausbildung bringen

ZBB, Jobcenter und Regionalverband unterzeichnen Vertrag

Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren sind die Zielgruppe des neuen Projekts Prisma (Passgenaue ressourcenorientierte Integrationsarbeit und strukturverbessernde Maßnahmen), das Jobcenter und Jugendamt des Regionalverbandes gemeinsam mit dem Zentrum für Bildung und Berufe Saar (ZBB) jetzt aufgelegt haben. Einen entsprechenden Vertrag haben jetzt die Beteiligten unterschrieben.

Mit Prisma soll Menschen geholfen werden, die ohne Schul- oder Berufsabschluss und in risikobehafteten Lebenssituationen sind. Oft spielen Migrationshintergründe, Drogenprobleme oder prekäre Familienverhältnisse eine Rolle. Ziel der Maßnahme ist es, die jungen Erwachsenen mit einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung soweit vorzubereiten, dass das Jobcenter entsprechende Maßnahmen für sie einleiten kann. Die Maßnahme ist beim ZBB in Burbach angesiedelt.

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Wir wollen junge Menschen nachhaltig in Ausbildung oder Beschäftigung integrieren. Damit wir diese Zielgruppe auch erreichen, ist unser Jugendamt mit im Boot. Im Rahmen einer aufsuchenden Hilfe soll so der erste Kontakt hergestellt werden. Die weiteren Schritte erfolgen dann in enger Abstimmung mit dem Jobcenter. Um den Zugang in den Arbeitsmarkt zu verbessern, wollen wir im Rahmen eines Netzwerkes mit IHK und HWK Unternehmen dazu motivieren, entsprechende Plätze bereitzustellen.“

Prisma schließt eine Lücke bei der Arbeit mit den schwer erreichbaren jungen Menschen. Die enge Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur ermöglicht für diese Altersgruppe nach der Kontaktaufnahme, der Beratung, der Stabilisierung und dem Clearing die Nutzung vorhandener Einrichtungen und Projekte im Rahmen des „inklusiven“ Ansatzes. Innerhalb des Jobcenters steht eine Clearingstelle zur Verfügung. Diese gewährleistet auch für spezielle, einzelfallbezogene Besonderheiten - etwa nicht in die Altersgruppe „passende“ Personen - einen begleiteten Übergang in die entsprechenden Teams.

Zielgebiet ist der Regionalverband Saarbrücken. Hier sollen die Hilfen gebündelt werden, um die jungen Erwachsenen effizient unterstützen zu können. Vorgesehen sind aufsuchende Hilfen, um einen ersten Kontakt herzustellen, als Voraussetzung für weiterführende Aktivitäten wie externe Beratungsstellen. Das stellt eine wichtige Voraussetzung für die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit dar. Verbunden damit soll den jungen Erwachsenen aber auch den Betrieben in der Anfangsphase ein begleitetes Coaching angeboten werden. Thomas Gramm, Geschäftsführer operativ des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken: „Das Jobcenter hat das das große Interesse, die Zielgruppe dieser jungen Menschen zu erreichen und will nichts unversucht lassen, um eine frühzeitige berufliche Integration sicher zu stellen.“

Mit Einrichtung der Jugendberufsagentur Saarbrücken konnte ein wichtiger Teil des Clearingprozesses im Übergang zum Beruf etabliert werden. Karin Riga, Geschäftsführerin des ZBB: „Im Rahmen der Integrationsrichtlinie kann ein Bedarf bei der Arbeit mit Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund, die von den vorhandenen Angeboten nicht mehr erreicht werden, gedeckt und an die bisherige Arbeit im Regionalverband Saarbrücken angeknüpft werden.“

Die Ausrichtung ist systematisch an die Abteilungen des Jugendamtes geknüpft, die Kontakte zur Zielgruppe haben. Diese Möglichkeiten wurden bisher noch nicht ausgeschöpft und werden mit der bewährten Methode der aufsuchenden Hilfen sowie einer externen Beratung verbunden.

Übereinstimmend betonten alle Beteiligten: „Die neue Kooperation zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst und Offener Jugendarbeit des Jugendamtes, Jobcenter und ZBB ist ein Modell, das neue Zugangs- und Integrationsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene schafft.“

Gefördert wird das Projekt im Rahmen der „ESF-Integrationsrichtline Bund“ im Handlungsschwerpunkt „Integration statt Ausgrenzung (IsA)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über das Bundesverwaltungsamt (BVA) für die Laufzeit vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2019 mit einer Zuwendung in Höhe von 1.228.204,53 Euro.