Mindestlohn bringt Menschen aus dem Hartz-IV-Bezug

Regionalverband kann bis zu 2 Millionen € einsparen

Um rund 2 Millionen € wird die Einführung des Mindestlohns den Regionalverband Saarbrücken ab 2015 entlasten. Darauf hat Regionalverbandsdirektor Peter Gillo hingewiesen. Nach einer jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) würden bundesweit bis zu 64.000 sogenannte Aufstocker, also erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher, aus der Bedürftigkeit fallen. Dies entspreche Einsparungen von bis zu 890 Millionen € beim Arbeitslosengeld II (ALG II) und den Kosten der Unterkunft (KdU). Während ALG II vom Bund bezahlt werden, müsse der Regionalverband einen Großteil der KdU selbst tragen.

Unter Berücksichtigung von steigenden Sozialversicherungsbeiträgen, Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer der Arbeitnehmer und Mindereinnahmen bei der Unternehmenssteuer komme die Studie zum Ergebnis, dass die öffentlichen Haushalte im Saldo mit bis zu 3 Milliarden € entlastet werden. Daneben gewinne aber auch die Förderung von Langzeitarbeitslosen – etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen – durch den Mindestlohn an Bedeutung.

Peter Gillo: „Die Studie belegt, dass der Mindestlohn ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der kommunalen Haushalte ist, weitere müssen aber folgen. Dies könnte die Schaffung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes oder der Passiv-Aktiv-Tausch sein, bei dem Regelleistungen zur Förderung von Jobs am ersten Arbeitsmarkt verwendet werden. Nur so können wir auch jene in Beschäftigung bringen, die am Rande stehen und ihnen eine neue Perspektive bieten.“

Info:
In Deutschland gibt es (Stand 31.12.2013) 1.173.996 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit einem anrechenbaren Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Auf das Saarland entfallen 14.187 BG, davon auf den Regionalverband 6.935 BG (48,88 Prozent).
Die IAB-Studie geht davon aus, dass bis zu 53.000 BG aus der Bedürftigkeit ausscheiden. Das würde die Kosten der Unterkunft um 453 Mio. € senken. Der Anteil des Regionalverbandes daran liegt bei rund 2,7 Millionen €. Allerdings beteiligt sich der Bund mit rund 30 Prozent an den Kosten der Unterkunft, so dass im Saldo die Belastung des Regionalverbandes um knapp 2 Millionen € sinken würde.