Gillo fordert Einsatz von Bundesmitteln für Saarbahn in Riegelsberg

Saarland müsste ÖPNV-Gesetz entsprechend ändern

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo fordert eine Änderung des saarländischen ÖPNV-Gesetzes, damit auch der Betrieb von Straßenbahnen wie etwa der Streckenabschnitt in Riegelsberg mit Bundesmitteln gefördert werden kann. Das Saarland habe ohnehin gerade ein Änderungsverfahren für das ÖPNV-Gesetz begonnen, sodass der Zeitpunkt günstig sei.

Das Saarland erhalte derzeit rund 100 Millionen Euro sogenannter Regionalisierungsmittel vom Bund, die in erster Linie zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs, aber auch zur allgemeinen Verbesserung des ÖPNV eingesetzt werden können. Das saarländische ÖPNV-Gesetz enthalte aber die Einschränkung, dass die Strecken nach dem Eisenbahngesetz betrieben werden müssen. Deshalb dürfen die Mittel nach aktueller Rechtslage nicht für den neu gebauten Streckenabschnitt der Saarbahn in Riegelberg eingesetzt werden. Peter Gillo: „Wenn das Land diesen Halbsatz aus dem Gesetz streicht, könnte man auch den Betrieb der Saarbahn auf dem Riegelsberger Abschnitt mit Bundesmitteln unterstützen. Denn das jährliche Defizit von 2,35 Millionen Euro ist eine zu große Belastung für die kommunale Ebene. Die Saarbahn gehört zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung im Ballungsraum Saarbrücken – und genau dafür bekommen die Länder die Mittel vom Bund.“