Kommunale Entlastung darf kein leeres Versprechen werden

Regionalverbandsdirektor Gillo appelliert an Berliner Koalition

„Zusagen müssen eingehalten werden und dürfen nicht zu leeren Versprechungen werden.“ Mit diesen Worten kommentierte Regionalverbandsdirektor Peter Gillo die aktuelle Diskussion über die Neufassung des Bundesteilhabegesetzes. CDU/CSU und SPD hatten im vergangenen Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kommunen im Umfang von 5 Milliarden € zu entlasten. Umgesetzt werde sollte dies durch die Übernahme der Kosten für die Eingliederung behinderter Menschen durch den Bund. Für die kommunale Seite im Saarland gehe es hier um bis zu 60 Millionen € im Jahr.

Mittlerweile, so Gillo weiter, habe sich dieser Weg über die Eingliederungshilfe aber als untauglich erwiesen. In sieben Bundesländern – so auch im Saarland - liege die Finanzierung dieser Leistungen ganz oder zumindest überwiegen in der Verantwortung des jeweiligen Landes. Dadurch würde die vorgesehen Entlastung nicht den Städten, Gemeinden und Landkreisen zugute kommen, sondern in den Kassen des Landes versickern. Der saarländische Finanzminister habe bereits angekündigt, fest mit diesem Geld zu rechnen. Das widerspreche ganz eindeutig den Aussagen des Koalitionsvertrages.

Peter Gillo: „Ich appelliere eindringlich an die Große Koalition in Berlin, dieses geplante Vorgehen zu überarbeiten. Statt der Übernahme der Eingliederungshilfe sollten die Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Diesen Weg hat der Bund erst letzte Woche gewählt, um die Kommunen in Deutschland in einem ersten Schritt um 1 Milliarde € zu entlasten.“