Peter Gillo: "Wer bestellt, bezahlt"

Übertragungen von Aufgaben nur mit finanziellem Ausgleich

Heftig kritisiert hat Regionalverbandsdirektor Peter Gillo die immer weiter um sich greifende Aufgabenübertragung auf die Kommunen und Landkreise, ohne dass dafür ein angemessener finanzieller Ausgleich von Bund oder Land gezahlt werde. Ein aktuelles  Beispiel dafür sei  das „Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden“, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Diese Behörde kann eingeschaltet werden, wenn es um die Frage geht, wer die Vormundschaft für einen schwer erkrankten oder dementen Menschen übernehmen soll. Bislang werde sie bei Entscheidungen der Gerichte über die Betreuung nur bei einem Drittel der Fälle herangezogen. Sie erstellten dann einen „Sozialbericht“, der eine ausführliche Analyse der familiären Verhältnisse der Betroffenen beinhaltet. Zukünftig – so sehe es das neue Gesetz vor - solle das in jedem Fall geschehen.

Peter Gillo weiter: „ Dann haben wir nicht mehr 800 Berichte jährlich zu schreiben, sondern gut 2.400. Rein rechnerisch müssten wir unser Personal um zwölf Stellen aufstocken. Das würde uns 720.000 € kosten – im Jahr. So weit werden wir zunächst nicht gehen. Wir versuchen es erst einmal mit vier zusätzlichen Mitarbeitern – immerhin noch 240.000 €, für die wir keinerlei Ausgleich vom Bund erhalten. Da ist nichts mit Konnexität: Es bezahlt eben nicht der, der bestellt.“

In diesem Zusammenhang kritisierte der Regionalverbandsdirektor auch die nicht ausreichenden Regelungen in der Verfassung des Saarlandes. Während in den meisten Landesverfassungen mittlerweile ein striktes Konnexitätsprinzip verankert sei, gebe es im Saarland noch „Schlupflöcher“. Lediglich wenn die Aufgaben durch ein förmliches Gesetz verlagert werden, müsse das Land auch für die Kosten aufkommen. Doch häufig würde die Landesregierung neue Zuständigkeiten durch Verordnungen auf die Kommunen übertragen. Und dann sei sie nicht verpflichtet für die Kosten aufzukommen.

Gillo sagte abschließend, dass er daher die jüngste Initiative des saarländischen Landkreistages ausdrücklich unterstütze. Darin wird das Land aufgefordert, die Kostenfragen bei Aufgabenübertragungen eindeutig zu regeln. Konkret werde eine neue Formulierung für Artikel 120 der saarländischen Verfassung gefordert: „Den Gemeinden und Gemeindeverbänden können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes öffentliche Aufgaben übertragen werden. Dabei sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist ein vollständiger finanzieller Ausgleich zu schaffen.“