Gillo begrüßt Entscheidung des Bundes

„Entlastung muss auch bei den Kommunen ankommen“

Sehr erfreut zeigte sich Regionalverbandsdirektor Peter Gillo, über die Entscheidung des Bundes, die vorgesehene 5-Milliarden-Entlastung direkt an die Kommunen weiter zu geben. „Der Bund wollte die Eingliederungshilfe für Behinderte übernehmen, um die kommunale Seite von den explodierenden sozialen Kosten zu entlasten. Das wurde per se so kommuniziert. Im Saarland, wo das Land für diese Leistung zuständig ist, hätten die Kommunen nichts davon gehabt. Die Landesregierung hätte die 60 Millionen € pro Jahr selbst kassiert.“

Dieser Begehrlichkeiten des Landes werde nun vorgebeugt, indem die Eingliederungshilfe als Verteilungsweg für die kommunale Entlastung ausscheidet. „Ich bin froh, dass sich hier die kommunalen Spitzenverbände durchgesetzt haben.“ Gillo verwies darauf, dass es die Landkreise und der Regionalverband seien, die die Hauptlast der Sozialausgaben trügen und mithin vor allem entlastet werden müssten: „Es ist notwendig, dass die von der Großen Koalition vereinbarte Stärkung der Kommunen auch dort ankommt, wo die Hauptlasten entstehen. Das ist bei den Landkreisen und dem Regionalverband der Fall.“

Aus diesem Grunde unterstütze er auch den Vorschlag des Deutschen Landkreistags, zur kommunalen Entlastung einen Komponentenmix aus erhöhter kommunaler Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung sowie eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) der Hartz-IV-Bezieher zu schaffen. „Dadurch wäre es möglich, diese Frage befriedigend für die Städte, Landkreise und Gemeinden zu lösen und dennoch im bestehenden System zu bleiben“, sagte der Regionalverbandsdirektor abschließend.