Regionalverband Saarbrücken erlässt neue Förderrichtlinien

Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Der Regionalverband Saarbrücken hat rückwirkend zum 1. Januar seine Richtlinien, die „Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe“ betreffend, geändert. Das hat die Regionalversammlung in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Die Richtlinien betreffen Angebote, bei denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen und so vor allem pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Bei den zuvor als „Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ bezeichneten Hilfen orientiert sich die Förderhöhe künftig an der Zahl der betreuten Personen. Das bedeutet, je mehr Personen betreut werden, die einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen haben, desto höher fällt die Förderung eines Anbieters aus.

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Wir wollen dadurch das Interesse der Anbieter wecken, ihre Angebote zu erweitern oder neue Angebote aufzubauen. Zusätzlich ermöglicht es eine größere Transparenz, wie hoch der jeweilige Förderbetrag ausfällt“. Ziel der Förderung ist es, zusätzliche Angebote für pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu schaffen. Im Jahr 2017 werden sieben Dienstleistungen von fünf freien Trägern gefördert. Die Projekte erhalten eine Förderung von insgesamt rund 142.000 Euro. Die Summe wird hälftig durch den Regionalverband Saarbrücken sowie die Pflegekasse finanziert. Zu den geförderten Projekten zählen das „Café Vergissmeinnicht“ und der „Häusliche Besuchsdienst“ des Deutschen Roten Kreuzes, das „Café Malta“ und der „Entlastungsdienst für Angehörige von Demenzkranken“ des Malteser Hilfsdienstes, das „Café Lebenshilfe“ der Lebenshilfe Saarbrücken, der Betreuungsdienst des Demenzvereins Köllertal sowie der „Kontakttreff Seniorenberatung Eschberg“ des Diakonischen Werks Saar.

Hier können Sie die neuen <link file:5950 download internal link in current>Anerkennungs- und <link file:5949 download internal link in current>Förderrichtlinien des Regionalverbands Saarbrücken als PDF herunterladen.

Hintergrund:

Durch diverse Neuregelungen der Pflegestärkungsgesetze war eine Neufassung der Landesverordnung notwendig geworden. Diese definiert erneut die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken als zuständige Stellen und ermächtigt sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ergänzende Regelungen zu treffen.