Bisher über 600 minderjährige Flüchtlinge im Regionalverband

Peter Gillo fordert besseren Bildungszugang

Auf eine geradezu absurde Situation bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat Regionalverbandsdirektor Peter Gillo aufmerksam gemacht. Das Jugendamt des Regionalverbandes kümmere sich mit erheblichem Aufwand um die schulische und berufsvorbereitende Betreuung der meist aus Afghanistan stammenden jungen Menschen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit könne die Jugendhilfe zwar noch eine zeitlang Unterstützung bieten, wenn aber die Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen ist, entfielen die gesetzlichen Grundlagen für weitere Hilfen. Viele von ihnen fielen dann schon bald in die Zuständigkeit der Jobcenter, da die jungen Menschen keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungshilfe haben. Konkret heißt das, dass sie die schulische oder berufliche Ausbildung abbrechen müssen, um überhaupt Hartz-IV-Leistungen erhalten zu können.

Peter Gillo: „Auf der einen Seite suchen wir im Ausland Menschen, die bei uns leben und arbeiten wollen – wie kürzlich erst der Bundespräsident in Indien betonte. Auf der andern Seite haben wir hier junge Erwachsene, denen wir mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand eine bis dahin gut verlaufende Schul- und Ausbildungsbiographie verschafft haben. Und dann müssen wir sie da heraus nehmen, weil der gesetzliche Rahmen es nicht anders zulässt. Das kann nicht sein. Hier muss die Rechtslage unbedingt der Realität angepasst werden.“

Wie Gillo weiter sagte, kommen seit dem Oktober 2010 keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mehr in das zentrale Aufnahmelager nach Lebach. Seitdem habe der Regionalverband Saarbrücken über 600 Flüchtlinge in Obhut genommen. In Bezug auf die Bevölkerungszahl sei dies ein bundesdeutscher Spitzenplatz. Bereits unmittelbar nach ihrer Unterbringung in einer speziellen Einrichtung, dem Clearinghaus in Völklingen, erhielten die jungen Flüchtlinge Sprachunterricht. Sobald wie möglich würden sie dann in allgemeinbildende oder berufliche Schulen vermittelt.

Hinzu kämen über das Bildungsministerium extra geschaffene Produktionsklassen im Berufsvorbereitungsjahr und begleitende Projekte, die die jungen Menschen zu einem Bildungsabschluss führen sollen. Zum Ende des vergangenen Schuljahres hätten rund 40 von ihnen – trotz der schwierigen Begleitumstände – einen Hauptschulabschluss geschafft.

Die jungen Menschen erhielten auf diesem Werg Betreuung und finanzielle Unterstützung des Jugendamtes. Sobald sie aber in der Lage seien, ihre Angelegenheiten im Wesentlichen selbst zu regeln, entfallen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Weitergewährung von Jugendhilfe. Befinden sie sich zu diesem Zeitpunkt in einem erfolgversprechenden schulischen Bildungsgang oder gar in beruflicher Ausbildung, erhalte er keine Leistungen aus dem BAföG oder der Berufsausbildungshilfe, da sie die persönliche Voraussetzung eines mindestens 4-jährigen Aufenthaltes in Deutschland nicht erfüllen. Sie fielen dann in die Zuständigkeit des Jobcenters.

Peter Gillo: „Dies führt in der Praxis zu geradezu grotesken Fallkonstellationen. Befindet sich z.B. ein junger Volljähriger, der intensiv über die Jugendhilfe gefördert wurde, im 1. Ausbildungsjahr, muss er, um nach der Beendigung der Jugendhilfe seine ökonomische Existenzgrundlage zu sichern, Arbeitslosengeld II beantragen. Da das Jobcenter aber unter Verweis auf die dem Grunde nach bestehende Förderungsfähigkeit der Ausbildung den Antrag ablehnen wird, muss er seine Ausbildung beenden. Gleiches gilt für die Fallkonstellation, dass der junge Mensch sich zum Zeitpunkt der Beendigung der Jugendhilfe in einem Erfolg versprechenden schulischen Bildungsgang befindet.“

Der Regionalverbandsdirektor weiter: „Ich vermag einfach nicht einzusehen, dass die erheblichen Vorleistungen der Jugendhilfe an dieser Stelle wirkungslos verpuffen, indem gut verlaufende Schul- und Ausbildungsbiographien beendet werden müssen. Allein der Regionalverband Saarbrücken hat im Jahr 2012 6,5 Mio. € für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ausgegeben - Verwaltungskosten in Höhe von über 500.000 € nicht eingerechnet. Bundesweit belaufen sich diese Kosten alleine für 2012 auf rund 156 Mio. €.“

Angesichts des demographischen Wandels und des häufig beklagten Fachkräftemangels werde hier ein enormes Potenzial verschleudert. Es sei daher dringend notwendig, die Rechtslage der Wirklichkeit anzupassen und eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen. Wie Peter Gillo abschließend sagte, habe er dazu die zuständigen Bundesministerien angeschrieben.