Zonen für Windenergieanlagen

Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – 1. Änderung des Flächennutzungsplans

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes möchte Sie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Änderung des Flächennutzungsplans unterrichten. Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich über den derzeitigen Stand der Planung und die allgemeinen Ziele zu informieren. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Das Ergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Ziele der Planung:

  • Gewährleistung von mehr Bürgerschutz durch größere Vorsorgeabstände und gleichzeitig
  • ausreichende Berücksichtigung der Belange der Windenergie (substanzieller Raum).

Dabei soll der bisher gültige Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung in geschlossenen Ortschaften von pauschal 650 m auf nunmehr 800 m ansteigen. Zudem wurde das Standortkonzept in Details überarbeitet, so dass die sich die aktuell rechtswirksamen Konzentrationszonen darüber hinaus auch teilweise geringfügig verändern. Ich lade Sie herzlich ein zum Besuch der öffentlichen Informationsveranstaltung am Montag, den 26.01.2015, um 18 Uhr, im Saal 4 des VHS-Zentrums am Saarbrücker Schloss.

Da Windkraftanlagen aufgrund ihrer Größe weithin, d. h. auch über die Grenzen des Regionalverbands hinaus, sichtbar sein können, richte ich meine Einladung ausdrücklich auch an die Bewohner unserer deutschen und französischen Nachbarkommunen. Der Entwurf des neuen Standortkonzepts steht <link https: cloud.rvsbr.de go wind>zum Download zur Verfügung und wird zudem bis zum 26.01.2015 zur Vorinformation werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt. Auf den Dienstleistungsabend beim Regionalverband Saarbrücken jeweils donnerstags bis 17.30 Uhr wird hingewiesen.

Saarbrücken, den 10. Januar 2015

Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor