Regionalverband sucht Berufsbetreuerinnen und -betreuer

Ein Drittel der Betreuerinnen und Betreuer über 60 Jahre alt

Die Betreuungsbehörde des Regionalverbands Saarbrücken ist fortlaufend auf der Suche nach Menschen, die sich eine Tätigkeit als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer vorstellen können. Diese werden vom Amtsgericht für volljährige Personen bestellt, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Es geht zum Beispiel darum, Anträge bei Behörden zu stellen, das Vermögen zu verwalten oder die medizinische Versorgung sicherzustellen. Im Regionalverband sind aktuell rund 100 Berufsbetreuerinnen und -betreuer tätig, die dem Gericht zur Übernahme neuer Betreuungen vorgeschlagen werden können. Diese führen insgesamt 3.000 Betreuungen. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Freie Kapazitäten für neue Fälle sind derzeit noch vorhanden, aber gering. Hinzu kommt, dass ein Drittel unserer Berufsbetreuerinnen und -betreuer über 60 Jahre alt sind.“

Die Tätigkeit in der beruflichen Betreuung ist äußerst vielseitig. Die konkrete Ausgestaltung hängt immer von der Lebenssituation und dem daraus erwachsenden Hilfebedarf der betreuten Menschen ab. Die Tätigkeit bietet neben einer sinnvollen und Sinn stiftenden Tätigkeit unter anderem auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit. Die meisten beruflichen Betreuerinnen und Betreuer sind freiberuflich tätig. Die Vergütung ist gesetzlich geregelt. Es müssen keine Büroräume angemietet werden. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer können neben- oder auch hauptberuflich tätig sein.

Um in der beruflichen Betreuung tätig zu werden, muss ein sogenanntes Registrierungsverfahren bei der Betreuungsbehörde erfolgen. Bestandteil des Verfahrens ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Meist wird dafür ein kostenpflichtiger Sachkundelehrgang absolviert, der eine gute fachliche Grundlage bietet. Eine Ausnahme besteht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie für Volljuristinnen und Volljuristen. Bei diesen Berufsgruppen ist kein Sachkundelehrgang erforderlich.

Weitere Infos erhalten Interessierte unter www.regionalverband.de/berufsbetreuer oder telefonisch unter 0681 506-5344.