Neue Förderrichtlinien für Seniorenbegegnungsstätten

Regionalverband stellt mehr Fördermittel im Haushalt bereit

Der Regionalverband hat neue Förderrichtlinien für Seniorenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen erlassen. Im Haushalt sind damit deutlich höhere Fördermittel für diese Einrichtungen vorgesehen. Träger der Einrichtungen, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Städte und Gemeinden im Regionalverband oder Kirchen- bzw. Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, können dabei zwei Arten der Förderungen erhalten.

Zum einen sind Zuschüsse im Bereich der Betriebskosten vorgesehen. Diese umfassen unter anderem Miet- und Nebenkosten, Reinigungskosten sowie Kosten für Versicherungen. Je nach Öffnungstagen der Einrichtung ist hierbei eine Förderung von bis zu 50 Prozent möglich. Dient die Einrichtung ausschließlich der Seniorenbegegnung und ist an wenigstens vier Tagen in der Woche für mindestens sechs Stunden geöffnet, steigt die Förderhöhe auf 80 Prozent an. Zusätzlich können nun auch Fahrdienste innerhalb der Gemeinde gefördert werden. Träger die einen solchen eingerichtet haben, um Senioren ihr Angebot zugänglich zu machen, können einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro erhalten. 

Darüber hinaus können Investitionskosten jetzt in einem höheren Maße bezuschusst werden. Nach den neuen Richtlinien können für Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Einrichtung und Renovierung bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal 50.000 Euro bzw. 25.000 Euro) übernommen werden. An den Kosten für Sondereinrichtungen, wie beispielsweise der Bau einer behindertengerechten Toilette, beteiligt sich der Regionalverband mit bis zu 80 Prozent (maximal 25.000 Euro). Voraussetzung für die Förderung der Investitionskosten ist ein Seniorenangebot von jeweils mindestens drei Stunden an drei Tagen in der Woche.

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Förderrichtlinien Anreize für die Schaffung neuer und den Ausbau bestehender Seniorenbegegnungsstätten bieten. Diese Einrichtungen sind wichtige Orte, um auch im Alter am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen zu können. Gerade die Beteiligung an den Kosten für Fahrdienste bedeutet, dass künftig mehr Menschen die vielfältigen Angebote wahrnehmen können. Dies beugt einer Vereinsamung im Alter vor und hilft die Eigeninitiative der Menschen zu wecken.“ 

Weitere Informationen zu den neuen Förderrichtlinien für Seniorenbegegnungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie die Anträge für Betriebskosten- und Investitionskostenzuschüsse finden sie auf <link http: www.regionalverband.de regionalverbandsrecht>www.regionalverband.de/regionalverbandsrecht unter dem Punkt Gesundheit.