Kooperationsverträge regeln Schulsozialarbeit erstmals langfristig

Regionalverband unterzeichnet Verträge mit zehn Trägern der Freien Jugendhilfe

Der Regionalverband Saarbrücken hat erstmals Kooperationsverträge mit zehn Trägern der Freien Jugendhilfe zur Umsetzung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Möglich wurde dies durch das saarländische „Mut macht Schule Gesetz“, das 2022 in Kraft trat, und die Schulsozialarbeit fortan als gesetzliche Regelleistung festschreibt. Zu den unterzeichnenden Trägern gehören der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Verein 3B Begleiten-Bilden-Begegnen, die cts Jugendhilfe, das Diakonische Werk an der Saar, die Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit, das Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken, die Projektgemeinschaft der Lebenshilfe-Partner inklusive Schulsozialarbeit LISA, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Partnerschaftliche Erziehungshilfe. Insgesamt wird Schulsozialarbeit an 94 allgemeinbildenden Schulen im Regionalverband angeboten – dazu zählen neben den Gemeinschaftsschulen seit 2007 auch die Förderschulen Lernen, seit 2009 die Grundschulen und seit 2014 die Gymnasien. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Mit ihrem freiwilligen und präventiven Ansatz ist die Schulsozialarbeit zu einem unverzichtbaren Angebot der Jugendhilfe geworden. Für die Träger, mit denen wir hier teilweise bereits seit über 20 Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, bedeutet die vertragliche Regelung eine größere Finanzierungssicherheit und beispielsweise eine bessere Ausgangsposition bei der Gewinnung von Fachkräften.“

Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter stehen den Schülerinnen und Schülern bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit ihren Angeboten erhöhen sie die Bildungschancen junger Menschen und tragen damit zur Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben bei. Im laufenden Schuljahr sind auf dem Gebiet des Regionalverbands 85 Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter tätig, die sich auf 57,8 Vollzeitstellen verteilen. Zusätzlich sind derzeit acht Vollzeitstellen durch das Zusatzprogramm Schulsozialarbeit (Nachfolgeprogramm von „Aufholen nach Corona“) besetzt mit der Absicht, diese ab Mitte 2026 in das Regelprogramm der Schulsozialarbeit mit aufzunehmen. Für das kommende Schuljahr belaufen sich die Kosten für die Schulsozialarbeit auf dem Gebiet des Regionalverbands (inklusive Zusatzprogramm) auf insgesamt rund 5,14 Millionen Euro. Neben darin enthaltenen rund 340.000 Euro, die der Regionalverband Saarbrücken für die Schulsozialarbeit an gebundenen Ganztagsschulen aus Eigenmitteln trägt, wird der Rest etwa hälftig vom Ministerium für Bildung und Kultur sowie vom Regionalverband finanziert.

Weitere Informationen zu den Standorten und den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort stehen unter www.regionalverband.de/schulsozialarbeit.