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Informationen zum Coronavirus im Regionalverband
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona im Regionalverband Saarbrücken zusammengefasst.
Hinweise zur Meldepflicht
Für medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Kliniken, usw.) gilt: Positive Selbsttests von Patientinnen und Patienten sind nicht meldepflichtig. Wird der Test durch die Praxis vorgenommen und fällt positiv aus, so ist dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, usw.) gilt: Wenn Ihnen ein positives Ergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) mitgeteilt wird, besteht eine Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt. Die Pflicht entfällt nur dann, wenn eine Meldung bereits durch einen Arzt/eine Ärztin an das zuständige Gesundheitsamt erfolgte.
Infos zur Corona-Schutzimpfung
Für eine Corona-Schutzimpfung können Sie sich direkt an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin wenden. Auch Apotheken sind zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen Corona berechtigt. Eine Liste der Apotheken, die dies im Saarland anbieten, finden Sie auf der Seite der Apothekerkammer Saar.
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